
Unsere Jurist*innen sind auf Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht spezialisiert. Aus Überzeugung setzen wir uns für die Interessen der 5,7 Millionen Mitglieder der acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ein. Wir stehen ihnen in allen rechtlichen Belangen rund um den Arbeitsplatz und in sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Vor Gericht vertreten wir unsere Mandant*innen in rund 125.000 Verfahren pro Jahr durch sämtliche Instanzen – einschließlich Bundesarbeits-, Bundessozial- und Bundesverwaltungsgericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
über
0Millionen Euro Erfolgswert
für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften
über
Verfahren
deutschlandweit im Jahr 2025
Neben der individuellen Rechtsberatung unterstützen wir Betriebs- und Personalräte durch Beratung und Fortbildungen. Gemeinsam mit den Gewerkschaften setzen wir uns für eine gerechtere Arbeitswelt ein.
Die DGB Rechtsschutz GmbH wurde 1998 gegründet und ist eine hundertprozentige Tochter des DGB. Unsere Dienstleistungen sind für alle Mitglieder der DGB-Gewerkschaften kostenfrei.
Hier stellen wir aktuelle Urteile vor und geben Einblicke in unsere Arbeit.

Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht mit widerrechtlichen Kündigungsdrohungen zum Abschluss von Aufhebungsverträgen nötigen. Das Arbeitsgericht Kassel bestätigt das in seinem Urteil vom 22. Juli 2025. Darin erklärt es einen Aufhebungsvertrag für nichtig, der im Rahmen eines unangekündigten Personalgesprächs von einer Straßenbahnfahrerin unterzeichnet worden war.
Das Magazin des DGB Rechtsschutz.

RECHT SO! – das Magazin des DGB Rechtsschutzes. Gewinnen Sie spannende Einblicke in die tägliche Arbeit unserer Rechtsschutzsekretär*innen, die sich für die Rechte unserer Mandant*innen einsetzen. Erfahren Sie mehr über wichtige Urteile und lesen Sie Erfolgsgeschichten, die den Wert unseres gewerkschaftlichen Engagements verdeutlichen.
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