Was ist EURES?
Europäische Arbeitnehmer*innen
haben ein Recht auf Freizügigkeit
Die Anzahl derjenigen, die in einem Land der Europäischen Union (EU) leben und in einem anderen arbeiten nimmt kontinuierlich zu. Ende 2016 waren es bereits 1,6 Millionen Menschen. Die Rechtssysteme und Rechtspraktiken der Mitgliedsstaaten unterscheiden sich trotz der europäischen Integration zum Teil erheblich. Das führt bei den Betroffenen häufig zu Problemen.Menschen, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und in einem anderen arbeiten, sehen sich mit unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und unterschiedlichen Rechtssystemen konfrontiert. Tagtäglich können sie auf rechtliche, verwaltungstechnische oder steuerliche Mobilitätshindernisse treffen.
Unter dem Dach eines Programms der EU für Beschäftigung und soziale Innovation hilft das 1993 gegründete, europaweite Netzwerk EURES (EURopean Employment Services) insbesondere Grenzgängern bei der Überwindung dieser Hindernisse. Ziel des Netzwerkes ist es unter anderem, Menschen in den Grenzregionen in Beschäftigung zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern und somit einen Beitrag zu mehr Beschäftigung zu leisten. Arbeitnehmer sollen ihr Recht auf mehr Freizügigkeit innerhalb der EU/ EWR optimal nutzen können.
Derzeit existieren zehn grenzüberschreitenden EURES Partnerschaften in Europa. Diese Partnerschaften sind in europäischen Regionen mit großen Pendlerströmen angesiedelt. Dort spielen sie eine wichtige Rolle, da sie der Transparenz und der Förderung eines gemeinsamen grenzüberschreitenden europäischen Arbeitsmarktes dienen.
Ein Netzwerk hilft. Hindernisse zu überwinden
In jedem Mitgliedsstaat der EU besteht ein Nationales Koordinierungsbüro zu EURES (NCO), das in der Regel in Ministerien oder in den Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten angesiedelt ist und die Organisation der Tätigkeiten auf europäischer bzw. nationaler Ebene übernimmt.
In Deutschland erfüllt diese Aufgabe die Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie ist derzeit auch gleichzeitig das einzige Mitglied des Netzwerkes in Deutschland.
Neben Mitgliedern gibt es auch EURES-Partner. Diese unterscheiden sich vor allem darin, dass ein Mitglied das gesamte Aufgabenspektrum erfüllen muss, wohingegen ein Partner lediglich zu einzelnen Dienstleistungen verpflichtet ist.
Die DGB Rechtsschutz GmbH ist einer von zur Zeit 15 akkreditierten EURES-Partnern in Deutschland. Sie hat als EURES-Partnerin die Interessen der Arbeitnehmer*innen im Blick. Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung von Grenzgänger*innen in arbeits-und sozialrechtlichen Fragen. Denn es geht darum sicherzustellen, dass grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit unter den Bedingungen fairer Mobilität, d.h. unter Einhaltung der arbeits-und sozialversicherungsrechtlicher Standards der jeweiligen Länder,erfolgt.
Die als EURES-Berater*innen ausgebildeten und insbesondere in Grenzgänger-Fragen geschulten Jurist*innen der DGB Rechtsschutz GmbH bieten hierzu in Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren des Eures-Netzwerkes individuelle Beratungen für Grenzgänger*innen an und informieren u.a. im Rahmen von Jobmessen, Informationsveranstaltungen und Grenzgänger-Sprechtagen.
DGB Rechtschutz-bundesweitaktiv im Netzwerk EURES