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Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Über 120 Jahre gewerkschaftlicher Rechtsschutz

120 Jahre gewerkschaftlicher Rechtsschutz – 120 Jahre solidarischer Werte, gebildet in den gemeinsamen Kämpfen in der Vergangenheit und dem vereinten Ringen um die Zukunft. Unsere Werte, unsere Überzeugung sind aus der Geschichte der Arbeiterbewegung entstanden und sind uns Grundlage, Wegweiser und Motivation für unsere kommenden Aufgaben.

1863 wurde der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein gegründet, die erste Organisation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer Gewerkschaft. Sie schufen 1894 das erste hauptamtliche Arbeitersekretariat, einen Vorläufer des modernen gewerkschaftlichen Rechtsschutzes.

Die Rechte der Arbeiter mussten durch Streiks und Kampfmaßnahmen errungen werden. Es war Aufgabe der Arbeitssekretariate, harsche Strafen gegen die Arbeiter zu verhindern oder zumindest abzumildern. Errungene Ansprüche mussten auch tatsächlich durchgesetzt, erkämpfte Rechte gegen Staatsmacht und Arbeitgeber verteidigt werden. Für dies waren juristischer Sachverstand und die Organisation einer Rechtsberatung und Rechtsvertretung notwendig.

Nach 1918 hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich bessere Möglichkeiten auf die Politik und auf ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Einfluss zu nehmen. Es wurden Instrumente der betrieblichen Mitbestimmung geschaffen. Damit konnten die Arbeiter und Angestellten unmittelbar und mit legalen Mitteln den sozialen Ausgleich mit den Arbeitgebern erreichen. Die Begleitung dieser politischen Prozesse durch Rechtsvertreter wurde eine Aufgabe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes.

Mit der der Gründung des DGB 1949 kam auf diesen eine weitere Aufgabe dazu. Der Schrecken des Nationalsozialismus hatte gezeigt, dass der staatliche Parlamentarismus als alleiniger Hüter der Demokratie überfordert war. Die Koalitionen von Arbeitern und Angestellten, verwurzelt in der Mitte der Gesellschaft, erhielten von den Verfassungsgebern die Aufgabe, zur gesamtgesellschaftlichen politischen Willensbildung und zur Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland beizutragen. Diese Aufgabe, sich auch in die allgemeine Politik einzumischen, die gewerkschaftlichen Werte mit Nachdruck in die Diskussion einzubringen, ist dem DGB bis heute geblieben. Die Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre des DGB unterstützten dies mit ihrem juristischen Wissen. Die DGB Rechtsschutz GmbH hat mit ihrer Gründung 1998 auch diese Aufgabe übernommen.

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat heute die rechtliche Gestaltung und die Führungsstruktur eines modernen Unternehmens. Die dort tätigen Juristinnen, Juristen und Verwaltungsangestellten sehen ihre Aufgabe zuerst in der Prozessvertretung der Gewerkschaftsmitglieder. Grundlage der Befugnis zur Rechtsvertretung bleibt der Auftrag, den uns der DGB und die Gewerkschaften gaben: der Einsatz gegen Ausbeutung am Arbeitsplatz, für ein faires Miteinander im Arbeitsleben, für den notwendigen sozialen Ausgleich und für die Chancengleichheit in Bildung und Beruf - mit den Mitteln des Rechts.

Dies sind unsere Werte und unsere Aufgabe, für die wir gemeinsam einstehen. Sie sind Grund für unseren einzigartigen rechtlichen Status, der uns befähigt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und vielen anderen Menschen in sozial schwierigen Situationen zu ihrem Recht zu verhelfen – seit 120 Jahren.