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Ein Mann in einem blauen Hemd steht lächelnd im Vordergrund. Im Hintergrund sind mehrere Personen an einem Konferenztisch versammelt, die in einem Gespräch vertieft sind. Die Szene vermittelt eine professionelle Arbeitsatmosphäre.

Unterstützung für Gewerkschaftsmitglieder

Der DGB Rechtsschutz erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung ausschließlich für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften (IG Metall, ver.di, NGG, EVG, GdP, GEW, IG BCE, IG BAU).
Benötigen Sie Unterstützung in einem Rechtsstreit? Wenn Sie noch nicht vom DGB Rechtsschutz vertreten werden, wenden Sie sich bitte zuerst an die örtliche Geschäftsstelle Ihrer Gewerkschaft. Diese prüft Ihren Anspruch und erteilt die erforderliche Rechtschutzgewährung.

Eine Online-Rechtsberatung oder telefonische Auskunft durch den DGB Rechtsschutz ist ohne vorherige Rechtschutzgewährung Ihrer Gewerkschaft leider nicht möglich.

Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass häufig eine rechtzeitige Beratung zur Beachtung von Fristen notwendig sein kann. Für allgemeine Fragen, Anregungen, Presseanfragen können Sie den DGB Rechtsschutz mit dem untenstehenden Formular erreichen. Für eine zügige Beantwortung bitten wir Sie, alle Felder des Formulars auszufüllen.

Wichtiger Hinweis

In laufenden Rechtsangelegenheiten und Verfahren beim DGB Rechtschutz bitten wir Sie, auf diesem Weg keine Mitteilungen zu übersenden. 

Aus Gründen des Mandatsgeheimnisses erfolgt die Bearbeitung durch das zuständige Büro. 

Bitte nehmen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse bei Prozess- und Terminangelegenheiten direkt Kontakt zu dem für Sie zuständigen Büro des DGB Rechtsschutz auf. Dies gilt besonders dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. 

Die Adressen und Telefonnummern aller Büros vom DGB Rechtsschutz finden Sie unter der Rubrik "Vor Ort" auf dieser Homepage. 

Wenn Ihnen bereits Schreiben des Büros vorliegen, von dem aus Ihre Vertretung erfolgt, so finden Sie die E-Mail-Adresse und weitere Kontaktdaten des für Sie zuständigen Büros oben rechts im Briefkopf. 

Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.

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