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Jahrespressegespräch am Bundessozialgericht

Vorstellung des Jahresberichts des Bundessozialgericht  für das Jahr 2019 / Copyright by Blackosaka/Fotolia
Vorstellung des Jahresberichts des Bundessozialgericht für das Jahr 2019 / Copyright by Blackosaka/Fotolia

Am 2. Februar 2020 fand im Bundessozialgericht das Jahrespressegespräch statt. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Professor Dr. Schlegel, blickte zunächst auf die Verfahren des Jahres 2019 zurück.


Er teilte mit, dass die Anzahl der Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erneut gesunken seien. Insgesamt seien 300 Revisionsverfahren und circa 1800 Nichtzulassungsbeschwerden entschieden worden. Die Anzahl der Prozesskostenhilfe-Verfahren sei jedoch um fast 20 Prozent deutlich angestiegen. Der Präsident führte dies auf die immer noch zahlreichen AlG II - Verfahren zurück.
 
Die Verfahrensdauer sei nach wie vor kurz. Bei Revisionen betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 11,1 Monate; mehr als die Hälfte aller Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden. Bei Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sei die Verfahrensfortdauer noch kürzer. Sie betrage durchschnittlich lediglich 5,1 Monate; nahezu 90 Prozent aller Beschwerdeverfahren seien innerhalb von sechs Monaten beendet worden.
 

Klagewelle gegen Krankenkassen

Bei seinem Ausblick für das Jahr 2020 wies der Präsident darauf hin, dass eine neue Klagewelle drohe. Während im letzten Jahr zahlreiche Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf Kostenerstattung geklagt hätten, sei es in diesem Jahr umgekehrt: viele Krankenhäuser hätten die Krankenkassen wegen nicht gewährter Leistungen in Anspruch genommen. Anlass dafür seien komplizierte Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern.
 

Sozialgerichte werden durch das MDK Reformgesetz nicht entlastet

Eigentlich sollten die Sozialgerichte durch das MDK-Reformgesetz, das ab dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, entlastet werden. Dieses Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen und Krankenhäuser zunächst einmal über die streitigen Fälle verhandeln müssen, bevor sie vor Gericht gehen. Für viele Krankenhäuser ist das aber offensichtlich zu aufwendig, so dass sie es vorgezogen haben, sämtliche „Altfälle“ aus dem Jahr 2019 noch schnell vor Gericht zu bringen. Nach Angaben des Präsidenten sind mehrere tausend Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig.
 

Wer soll in Zukunft für Pflegepersonal zahlen?

Zum Abschluss sprach der Präsident Aufgaben an, die in Zukunft bewältigt werden müssten. Dies betreffe insbesondere den Pflegebereich. Nach Schätzungen, die allerdings unterschiedlich ausfielen, würden in diesem Bereich in den nächsten Jahren mehrere hunderttausend Arbeitskräfte benötigt. Abgesehen davon, dass völlig offen sei, woher diese Kräfte kommen sollten, müsse auch überdacht werden, ob die Kosten dafür von den Sozialversicherungen getragen werden können. Viele Forderungen der Politik und der Verbände nach einem weiteren Ausbau des Sozialstaats seien daher nicht realistisch.
 

Wichtige Entscheidungen, die in Zukunft erwartet werden

Der Präsident konnte aus Zeitgründen nicht mehr auf einzelne wichtige Entscheidungen, die im Jahr 2020 vom Bundessozialgericht entschieden werden, eingehen. Ein Blick in die Vorausschau, die dem Jahresbericht 2019 beigefügt ist, hilft hier weiter. So stehen einige Entscheidungen, die den Unfallversicherungsschutz betreffen, an. Zum Beispiel, unter welchen Voraussetzungen das Nachttanken des PKWs an einer Tankstelle noch zum versicherten Weg gehört, oder ob eine Mutter, die ihr Kind zum Kindergarten gebracht hatte, auf ihrem Weg nach Hause zu ihrem Home Office unter Versicherungsschutz steht. Wir bleiben dran!
 
Hier geht es zum Tätigkeitsbericht des Sozialgerichts 2019:

Über viele Entscheidungen Sozialgericht aus dem Jahr 2019, die im Tätigkeitsbericht genannt sind, haben wir berichtet. Hier einige Beispiele:

Unfallschutz am Schnuppertag

Jobcenter muss Schulbücher bezahlen

Erhöhung des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen

Jobcenter muss Kosten für Heizmaterial übernehmen

Wechsel der Steuerklassen vor Bezug von Elterngeld

Kostenzuschuss für behindertengerechte Unterkunft trotz BAFöG?

Kann die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden?