Die Systemgastronomie freut sich über mehr Sicherheit in der Corona-Krise. Copyright by Adobe Stock/Dmitry Naumov
Die Systemgastronomie freut sich über mehr Sicherheit in der Corona-Krise. Copyright by Adobe Stock/Dmitry Naumov

Der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten ist es in der Rekordzeit von 24 Stunden gelungen, einen Corona-Schutz-Tarifvertrag für die Systemgastronomie abzuschließen. In Betrieben mit Kurzarbeit aufgrund des Corona Virus besteht nun ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
 

Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen gilt nach der Kurzarbeit fort

Das gilt sogar bis zu zwei Monate nach  dem Ende der Kurzarbeit. Bei verschiedenen Betrieben wird außerdem das Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber auf mindestens 90 % des Nettolohns aufgestockt. Es handelt sich hierbei um McDonald`s, Burger King und Starbucks und Co.
 

DEHOGA verweigert sich einem Tarifvertrag zum Schutz der Beschäftigten

Leider konnte ein derart positives Ergebnis für die Bereiche der Gastronomie und der Hotellerie nicht erreicht werden. Die NGG verweist darauf, die Arbeitgeber weigerten sich hier einmal mehr, Verantwortung zu übernehmen.
 
Von Seiten der DEHOGA werde ein Tarifvertrag, der in Krisenzeiten schütze, abgelehnt. Die Branche sei jedoch besonders stark und auch besonders früh von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona Virus betroffen. Auch die Löhne im Gaststättenbereich seien deutlich niedriger als in anderen Branchen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband entziehe sich damit seiner sozialen Verantwortung. Wer nur knapp über dem Mindestlohn verdiene komme mit 60 % Kurzarbeitergeld nicht über die Runden, so NGG-Vize Freddy Adjan.

TV Kurzarbeit-Vertrag


Links:

Gewerkschaft Nahrung Genus Gaststätten aktuell


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