Streitigkeiten um Arbeitsentgelt machten 2020 die Hälfte aller Verfahren (49,8 Prozent) aus. Im Vergleich zu 2019 erleben wir hier einen leichten Rückgang von absoluten 2.683 Verfahren.
Die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen ist von 10.833 auf 11.570 gestiegen. Man mag vermuten, dass dies durch Covid-19 zu begründen ist. Aber im Vergleich zu 2018/2019 haben wir eine fast identische Steigerung an betriebsbedingten Kündigungen. Für 2020 macht das fast ein Viertel 23,7 Prozent (2019: 21 Prozent) an allen Streitgegenständen aus.
Nimmt man noch die Bereiche „verhaltensbedingte Kündigung“ (5,6 Prozent), „personenbedinge Kündigung“ (2,3 Prozent), „Befristung“ (1,2 Prozent) sowie „sonstige streitige Beendigungen“ (0,6 Prozent) dazu, so ergibt sich, dass über 30 Prozent aller arbeitsgerichtlichen Verfahren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand hat. Dies entspricht 16.199 Verfahren, einige mehr als 2019 (15.785 Verfahren).
Der Bereich „sonstige Streitgegenstände“ bildet im Jahr 2020 mit 6.882 Verfahren (14,1 Prozent, 2019: 14,9 Prozent) den drittgrößten Themenschwerpunkt im Arbeitsrecht. Unter „Sonstiges“ fallen zum Beispiel Verfahren wegen Abmahnungen, Zeugniskorrektur, Versetzung, Arbeitspapiere, u.a. Im Bereich Eingruppierungen ist das Fallaufkommen gestiegen (2020: 2,2, Prozent, 2019: 1,6 Prozent).
Die Streitfälle im Bereich „betriebliche Altersvorsorge“ verzeichnen wie in den Vorjahren einen minimalen Rückgang (0,7 Prozent, 2019: 0,8 Prozent, 2018: 0,9 Prozent). Wobei sich ein kontinuierlicher Abwärtstrend abbildet.