Auch ohne Publikumsverkehr: Die Gerichtsbarkeit bleibt in allen Bereichen funktionsfähig. Copyright by Adobe Stock/ ZENG
Auch ohne Publikumsverkehr: Die Gerichtsbarkeit bleibt in allen Bereichen funktionsfähig. Copyright by Adobe Stock/ ZENG

Wichtig ist zunächst folgender Hinweis: Die Gerichtsbarkeit in Deutschland ist nach wie vor und in allen Bereichen voll funktionsfähig.
 

Gerichte heben weitgehend Termine auf

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass jetzt in den allermeisten laufenden Verfahren keine Verhandlungstermine durchgeführt werden und viele Klagen somit für unbestimmte Zeit „auf Eis“ liegen.
 
Selbstverständlich führt dies zu Verzögerungen, die meist die klagende Partei hart treffen. Dies lediglich als „Ärgernis“ abzutun, wie es der Justizminister des Landes NRW in seiner Presseerklärung tut, liegt deutlich neben der Sache: Wenn ein Arbeitnehmer noch länger auf den ihm zustehenden Lohn warten muss oder noch länger Ungewissheit über die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung besteht, ist das deutlich mehr als nur „ärgerlich“.
 
Dennoch: Die weitgehende Aufhebung von Gerichtsterminen ist richtig und alternativlos!  
 

Das Allgemeinwohl geht vor

Abzuwägen war nämlich mit dem Gesundheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Und danach müssen Personen, die die Justiz in Anspruch nehmen, auch Einschränkungen akzeptieren. Das Allgemeinwohl hat Vorrang vor dem sicherlich berechtigten Beschleunigungsinteresse des Einzelnen.
 
Alle Verfahren werden von den Gerichten weiterhin bearbeitet, und in absolut dringenden Fällen werden auch weiterhin Termine stattfinden. Die Rechtsstaatlichkeit dieser Termine ist gewährleistet, insbesondere auch der Zugang der Öffentlichkeit.
 
Und die Justiz wird bemüht sein, nach dem Ende der unmittelbaren Gefahrsituation jeden liegen gebliebenen Fall so schnell wie möglich abzuarbeiten.

Lesen Sie auch:
Alles zu Corona und was Beschäftigte dazu wissen müssen in unserem großen Schwerpunktthema