Arbeit kann psychisch krank machen. Eine Anerkennung als Berufskrankheit kann es nach aktueller rechtlicher und medizinischer Lage nicht geben. Copyright by Finanzfoto/fotolia.
Arbeit kann psychisch krank machen. Eine Anerkennung als Berufskrankheit kann es nach aktueller rechtlicher und medizinischer Lage nicht geben. Copyright by Finanzfoto/fotolia.

Der Kläger war als Versicherungsfachwirt selbstständig tätig. Er erkrankte an einer Neurasthenie und einer schweren Depression. Diese führt er zurück auf den Druck und Stress seiner großen beruflichen Belastung.
 
Deshalb zeigte er seine Gesundheitsstörungen bei der Berufsgenossenschaft (BG) als Berufskrankheit an. Die BG lehnte Leistungen ab; eine Berufskrankheit liege nicht vor. Widerspruch und Klage waren ohne Erfolg.
 


Psychische Erkrankungen sind nicht als Berufskrankheiten gelistet

Auch das Landessozialgericht gelangte zu keinem anderen Ergebnis. Der Kläger unterlag dort mit seiner Berufung.
 
Dabei kam es gar nicht entscheidend darauf an, ob der berufliche Stress die Krankheit verursacht hat. Rechtlich war hier viel früher anzusetzen:
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden, und die in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind. Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet sind nicht in der Liste genannt.
 
Warum ist das so? Die Liste enthält ausschließlich Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind. Darüber hinaus müssen bestimmte Personengruppen diesen Einwirkungen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade ausgesetzt sein als die übrige Bevölkerung. Für psychische Erkrankungen fehlt es an einer solchen Einordnung.
 

Psychische Erkrankung keine Wie-Berufskrankheit

Ist eine Erkrankung nicht gelistet, gibt es die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Erkrankung "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen. Allein ein Zusammenhang einer Erkrankung mit einer beruflichen Tätigkeit reicht dabei nicht aus. Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft müssen belegen, dass für eine bestimmte Personengruppe arbeitsbedingt ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an einer bestimmten Gesundheitsstörung zu erkranken.
 
Mangels solcher Erkenntnisse sei es nicht möglich, die psychischen Erkrankungen des Klägers als eine Berufskrankheit zu bewerten, so das LSG.
 

Keine Kausalität zwischen Depression und stressigem Job als Versicherungsmakler

Ob streitentscheidend oder nicht, das LSG setzte sich auch mit einem möglichen Zusammenhang zwischen Krankheit und der Arbeit des Klägers auseinander  - und verneinte diesen.
 
Auch eine gelistete oder eine „Wie-Berufskrankheit“ ist nur dann als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die versicherte Tätigkeit ursächlich für die Erkrankung ist. Das sah das Gericht im Falle des Klägers nicht als bewiesen an und berief sich auf die medizinische Wissenschaft. Danach bestehe keine Einigkeit darüber, welche Erkrankungsbilder beruflicher Stress verursachen oder verschlimmern kann.
 
Es sei sogar vielmehr so, dass nach aktueller Krankheitskonzeption Depressionen keine Stressfolgeerkrankung seien. Es gelte vielmehr umgekehrt, dass der depressiv Erkrankte eine nachgewiesenermaßen verringerte Fähigkeit habe, mit neuen (vielen, unbekannten) Reizen umzugehen.
 
Das Urteil des bayerischen Landessozialgerichts können Sie hier nachlesen:
 
Lesen Sie hier einen weiteren Beitrag zur „Wie Berufskrankheit“
Wenn Arbeit krank gemacht hat - Rechtsstreite gegen die Berufsgenossenschaft

Das sagen wir dazu:

Macht Stress krank oder können Kranke keinen Stress aushalten? Auf diese provozierende Frage könnten wir den Rechtsstreit herunterbrechen. Damit würden wir es uns allerdings zu leicht machen. Denn das System der Berufskrankheiten – ob man es nun grundsätzlich gut oder schlecht findet – gibt es in der bestehenden Form nicht her, stressbedingte psychische Erkrankungen abzubilden.

Welche Jobs sind besonders stressig?

Dabei leuchten die Schwierigkeiten, die das LSG mit einer Einordnung der klägerischen Erkrankung hatte, ein. Angefangen bei den Schwierigkeiten zu klären, was die psychische Erkrankung letztlich verursacht hat, bis zu der Festlegung, welche Berufsgruppen von Stress und seinen gesundheitlichen Folgen besonders betroffen sind.

Der Kläger hatte vorgetragen, ständigem Druck von außen ausgesetzt gewesen zu sein. Er gab lange Arbeitszeiten, auch am Wochenende und feiertags an, teilweise schwierige Kunden, fehlenden Rückhalt von Vorgesetzten, mangelhafte technische Unterstützung sowie unfähige Arbeitskollegen.

All das wird so gewesen sein und all das kann in der Summe eine psychische Erkrankung auslösen oder verstärken. Das Problem ist jedoch festzulegen, welche Personengruppe in erheblich höherem Grade solchen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Versicherungsmakler ja, Berufsgruppen ohne Kundenkontakt nicht? Eine pauschale Aussage erscheint unmöglich.

Denn psychische Erkrankungen wie Depressionen, Erschöpfungszustände etc. kommen in allen möglichen Berufsgruppen vor. Längst ist klar, dass nicht nur der Manager mit einer 60-Stunden-Woche ein Burn-Out erleiden kann, sondern alle Arbeitnehmer*innen. Wie also soll man hier eine bestimmte Personengruppe festlegen?

Stress ist subjektiv

Zum besseren Verständnis ein Vergleich: Bei der Berufskrankheit mit der Nummer 2112 erkennt die BG eine Arthrose im Kniegelenk an („Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung…“). Als besonders betroffene Berufsgruppe sind hier vor allem die Fliesenleger genannt. Das leuchtet objektiv ein.

Beim Stress ist die Sache komplizierter. Man wird einräumen müssen, dass dieser subjektiv ist. Es ist deshalb nachvollziehbar, wenn das Gericht auf verschiedene Faktoren hinweist, die Stress verursachen können sowie darauf, dass Menschen Stress unterschiedlich empfinden.

Seelische Leiden und ihre Folgen sind nicht zu verharmlosen

Aus der Entscheidung des Landessozialgerichts sollte man keine irgendwie gelagerte Abwertung psychischer Erkrankungen im Vergleich zu körperlichen Erkrankungen ablesen. Die Einordnung in das System der Berufskrankheiten ist nur bedeutend schwerer.

Im Hinblick auf die Depression stellt das Gericht darauf ab, dass Stress diese Krankheit nicht verursacht. Soweit richtig, denn ein körperlicher Auslöser ist medizinisch anerkannt. Was aber bleibt ist das grundsätzliche Problem, dass Stress krank machen kann und viele Menschen krank macht – und zwar seelisch sowie körperlich. Egal, ob der Arbeitsstress der alleinige Auslöser einer psychischen Krankheit ist oder eine solche auch nur verstärkt: der Wunsch betroffener Menschen nach Kompensation ist nachvollziehbar.
Ganz sicher ist es notwendig, das Thema Arbeitsstress und seine gesundheitlichen Folgen ernst zu nehmen und nach Lösungen zu suchen. Eine Anerkennung als Berufskrankheit kann es nur nach aktueller rechtlicher und medizinischer Lage nicht geben.