
Auf Leistungen zur Grundsicherung wie Hartz IV können Bedürftige seit März 2020 wegen der Corona-Pandemie leichter zugreifen. So ist etwa die Vermögensprüfung für sechs Monate ab Bewilligung grundsätzlich ausgesetzt und die Wohn- und Heizkosten werden voll anerkannt. Selbstständige erhalten zudem ihre Leistungen nach einem vereinfachten Verfahren.
Hartz IV bekommt auch, wer über ein nicht erhebliches Vermögen verfügt
Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erheblich ist das Vermögen, wenn es in der Summe 60.000 € für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied sowie jeweils 30.000 € für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt.
Wir hatten darüber berichtet:
„Verfahren bei der Grundsicherung wird temporär vereinfacht“
„Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis zum 30.September 2020 verlängert“
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 6. November den vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert.