Der Bundestag hat beschlossen, dass die Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden. Copyright by Adobe Stock/Racamani
Der Bundestag hat beschlossen, dass die Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden. Copyright by Adobe Stock/Racamani

Kurzarbeit war bislang während der Pandemie ein Mittel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Bundesregierung und insbesondere Arbeitsminister Heil sprechen von einem Erfolgsmodell, das dazu beigetragen haben soll, die Bundesrepublik besser als manche Nachbarn durch die Krise zu bringen.

Dabei war Deutschland bis zur Pandemie bei der Höhe des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Viele Länder zahlen zwischen 80 und 100 Prozent. In Deutschland beträgt die Leistung ohne die Sonderregelungen zur Corona-Pandemie hingegen höchstens 67 Prozent des Nettoverdienstes. In vielen europäischen Länder wird der Einkommensverlust in der Kurzarbeit fast vollständig ausgeglichen.
Wir hatten darüber berichtet: „Gesetzliches Kurzarbeitergeld: Deutschland ist Schlusslicht in Europa“


Gewerkschaften hatten dafür gesorgt, dass Kurzarbeitergeld aufgestockt wird

Wohl dem, der Mitglied einer starken Gewerkschaft ist. In etlichen Branchen und Unternehmen hatten die Gewerkschaften bereits vor der Corona-Pandemie Tarifverträge abgeschlossen, die das Kurzarbeitergeld deutlich aufstocken. In der Corona-Krise haben die Gewerkschaften für Beschäftigte in Kurzarbeit sehr schnell Tarifverträge verhandelt.

Auch der Regierung war unterdessen klar geworden, dass die „normalen“ deutschen gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit unzureichend waren, um den Folgen der Krise zu begegnen. Das Finanzministerium hatte als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus Mitte März 2020 ein Hilfspaket als Schutzschild für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen auf den Weg gebracht. Unter die Maßnahmen fielen auch Lockerungen bei den Voraussetzungen von Kurzarbeit.
Berichtet hatten wir darüber in unserem Artikel „Corona: Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld“
sowie „Update Corona und Kurzarbeit“


Höheres Kurzarbeitergeld sollte zunächst nur bis Ende 2020 gezahlt werden

Mitte April 2020 beschloss der Koalitionsausschuss, das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts zu erhöhen. Für Haushalte mit Kindern wurde die Leistung auf 77 bzw. 87 Prozent des Nettoentgeltes erhöht. Diese Regelung sollt allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Im August 2020 einigte sich der Koalitionsausschuss dann darauf, dass Maßnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen in der Corona-Krise verlängert werden sollen. Insbesondere sollen die vereinfachten Zugangsregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden. Betroffene sollen die Leistung bis Ende 2021 für maximal 24 Monate beziehen können. Mitte September hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) beschlossen. Zugleich beschloss die Regierung den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie den Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld.
Auch hierüber hatten wir berichtet:
„Blitzmeldung: Künftig bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld“

„Blitzmeldung: Beschäftigungssicherungsgesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.“


Bis zum 31. Dezember 2021 zahlt der Staat länger höheres Kurzarbeitergeld

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm der Bundestag jetzt im November 2020 in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung an. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz verlängert die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende 2021. Ab Mitte 2021 fördert der Bund dann die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit.
Wie seit dem Frühjahr praktiziert, beträgt das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 ab dem vierten Monat des Bezugs das Kurzarbeitergeld 70 beziehungsweise 77 Prozent (Haushalt mit Kindern) des letzten Lohns und ab dem siebten Monat 80 beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kindern).


Geringfügiger Hinzuverdienst wird nicht angerechnet

Das Gesetz verlängert auch die Frist der Hinzuverdienstregelungen bis zum 31. Dezember 2021. Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, bleibt anrechnungsfrei.

Alle Fraktionen der Opposition kritisierten indessen den Gesetzentwurf, freilich aus unterschiedlichen Gründen. Den Linken fehlte im Entwurf eine Verpflichtung von Unternehmen, erstattete Sozialbeiträge zurückzuzahlen, wenn sie ihre Beschäftigten trotz Bezug von Kurzarbeitergeld entlassen. Zudem wollte die Fraktion, dass auch die Sonderregelungen zum längeren Bezug von Arbeitslosengeld I verlängert werden.

Die Grünen kritisierten, dass das Kurarbeitergeld erst nach drei Monaten angehoben wird. Die Fraktion schlug ein „Kurzarbeitergeld Plus“ vor, das einen nach dem Einkommen gestaffelten Lohnersatz vorsieht und Geringverdiener dadurch besserstellen soll. Außerdem kritisierten die Grünen, Weiterbildungen erst ab Sommer 2021 zu fördern.


Die AfD ist wieder einmal bar jeder Sachkompetenz

Die FDP fürchtete wieder einmal das Ende der freien Marktwirtschaft und bedauerte, dass Unternehmer immer benachteiligt würden. Selbstständige würden wie Erwerbstätige zweiter Klasse behandelt, während man Arbeitnehmer*innen großzügig unter die Arme greife.
Die AfD lehnt Kurzarbeitergeld in der Krise komplett ab. Sie ist der Auffassung, dass dadurch letztlich Lockdown und wirtschaftliche Beschränkungen bis Ende nächsten Jahres andauern würden.  Eine Logik, die sich nur schwer erschließt. Wobei AfD und Logik ohnehin ein Widerspruch in sich ist.

Jedenfalls wurde wieder einmal deutlich, wessen Kind die selbst ernannte „Stimme der kleinen Leute“ ist. Der Bundesvorsitzende Jörg Meuthen meint, anstatt die Bevölkerung zu drangsalieren, sollten die wahren Risikogruppen endlich effektiv geschützt werden. Mit anderen Worten: statt nach wissenschaftlicher Kenntnis erforderliche Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten zu ergreifen, sollte man lieber alle einsperren, die einschlägige Vorerkrankungen haben oder über 60 sind.

Welch ein Glück wird uns diese Truppe niemals regieren!
 
Hier geht es zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung