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Kündigung

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Alles, was Sie wissen müssen

Hier geht es um alles: Mit der Kündigung beendet der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis - egal ob es sich noch in der Probezeit befand oder schon seit mehreren Jahrzehnten bestand.

Für den/die Betroffene*n hingegen steht damit die bürgerliche Existenz auf dem Spiel. Klar, dass jetzt etwas getan werden muss. Und zwar schnell, denn nur wer innerhalb von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt, kann die Kündigung für unwirksam erklären lassen oder eine Abfindung erstreiten.

Aus unserer umfangreichen Erfahrung mit Kündigungsschutzverfahren berichten wir hier.

Tipps |

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Recht kurz und knackig: Abmahnung

Um wirksam abzumahnen, muss der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten rügen + mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.(Adobe Stock / A. Hartung)
Um wirksam abzumahnen, muss der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten rügen + mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.(Adobe Stock / A. Hartung)
  • Um wirksam abzumahnen, muss der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten rügen und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.
  • Bei besonders gravierenden Pflichtverstößen kann der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung kündigen.
  • Eine Abmahnung muss nicht schriftlich sein.
  • Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber nur eine einschlägige Abmahnung aussprechen.
  • Die Wirksamkeit einer Abmahnung entfällt nach einer bestimmten Zeit des Wohlverhaltens (circa zwei Jahren je nach Schwere der Pflichtverletzung).

 

 

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