Kirchliches Arbeitsrecht noch zeitgemäß? Teil II

Es erscheint wie ein Wunder – Lesbische Caritas-Kinderhortleiterin wird weiter beschäftigt!

 

Auf unserer Homepage hatten wir am 27.07.2015 unter der Überschrift: „Kirchliches Arbeitsrecht noch zeitgemäß?“ unter anderen darüber berichtet, dass eine lesbische Erzieherin ihren Job als Leiterin eines Kinderhorts in Holzkirchen (Landkreis Miesbach) verloren hat, weil sie ihrer Freundin das „Ja-Wort“ gab.

 

Wie der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 29. Juli zu entnehmen ist, wird die Leiterin eines Caritas-Kinderhorts im Erzbistum München-Freising, deren Arbeitsverhältnis zum 31. Juli endete,  nach einem schon länger geplanten Urlaub am 1. Dezember wieder auf ihre Leitungsposition zurückkehren (http://www.sueddeutsche.de/bayern/holzkirchen-lesbische-hortleiterin-darf-ihren-job-behalten-1.2586957)

 

Hintergrund ist das reformierte Arbeitsrecht der katholischen Kirche, das am 1. August in den meisten Diözesen in Kraft tritt, wonach eingetragene Lebenspartnergemeinschaften nicht mehr grundsätzlich unvereinbar mit Leitungsfunktionen in katholischen Einrichtungen sind.

 

Die Entscheidung der Weiterbeschäftigung der Hortleiterin ist erfreulich und ein Schritt in die richtige Richtung.

Unglaublich aber wahr: Drei bayerische Bistümer wollen das liberalere Arbeitsrecht nicht anwenden 

 

Von den 23 katholischen Bistümern in Deutschland sprechen sich die Bistümer Passau, Regensburg und Eichstätt gegen liberaleres Arbeitsrecht aus. Sie beabsichtigen, weiterhin an den nicht mehr zeitgemäßen und arbeitnehmerfeindlichen Regeln des bisher geltenden kirchlichen Arbeitsrechts festzuhalten. 

 

Es ist zu hoffen, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit und auch das Bundesverfassungsgericht durch ihre Rechtsprechung zukünftig dafür Sorge tragen, dass in allen Bistümern das Recht den Entscheidungen zugrunde gelegt wird, das in der weit überwiegenden Anzahl der Bistümer Anwendung findet.

 

Dies könnte sicherlich auch eine Hilfe für die sich weiterhin auf einem „Irrweg“ befindenden Bischöfe sein. Diese meinen, die in ihrem Bistum beschäftigten Arbeitnehmer*innen mit einem kirchlichen Arbeitsrecht knebeln zu müssen, dass nicht mehr zeitgemäß ist. Außerdem ist diese antiquierte Sichtweise sicherlich  dazu angetan, Kirchensteuer zahlende Mitbürger*innen zu veranlassen, aus der Kirche auszutreten.