Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die Regeln über eine Krankschreibung weiter gelockert worden.
Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin ab dem 24 März 2020 bis zu 14 Tage krankschreiben lassen. Bis jetzt war das nur für sieben Tage möglich.
Außerdem können auch Patienten bei Verdacht einer Corona-Infektion auf diesem Weg eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Auch das war bisher nicht möglich.
Diese Regelung soll vorläufig bis zum 23. Juni 2020 gelten.
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Telefonische Krankschreibung jetzt bis zu 14 Tage möglich