Eine arbeitsrechtliche Problematik so weit herunter zu brechen, dass sie Gegenstand einer Quizfrage im Fernsehen wird, ist schon mutig. Das klappt nur, wenn der wahre Kern des Problems bis zur Unkenntlichkeit vereinfacht wird. Und einen lustigen und populistischen Aufhänger braucht es auch: einen Hund zum Beispiel.

 

Die einseitige Änderung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber ist ein schwerwiegender Eingriff in das Leben des Betroffenen.

Und dieser Eingriff kann sich sogar existenziell bedrohlich auswirken. Man denke an die alleinerziehende Mutter, die nach beabsichtigter Arbeitszeitänderung nicht mehr in der Lage ist, ihr Kind in die Kita zu bringen. Deshalb setzt auch jede Weisung des Arbeitgebers eine sorgfältige Interessenabwägung voraus.

 

Nach einer entsprechenden Abwägung kam das Arbeitsgericht Hagen im Falle eines Auslieferungsfahrers zu dem Ergebnis, dass die vom Arbeitgeber einseitig verfügte Änderung der Arbeitszeit unwirksam war. Ein, aber wohlgemerkt nur ein Grund bei der vom Gericht vorgenommenen Abwägung, war das Haustier des Beschäftigten, das nicht ganztägig ohne Betreuung bleiben konnte.

 

Entscheidend war hier, dass der Arbeitgeber überhaupt keinen Grund für die beabsichtigte Arbeitszeitänderung hatte.

Die Weisung war vielmehr eine Retourkutsche, nachdem der Arbeitnehmer zuvor erfolgreich seine tariflichen Ansprüche gerichtlich durchgesetzt hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Auslieferungsfahrer immer von 8 bis 13 Uhr gearbeitet.

 

Merke:

Manchmal ist nicht alles so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. So vielfältig, wie das Leben ist, sind auch die Dinge, die einer gerichtlichen Interessenabwägung zugrunde liegen.

 

Doch allzu oft ist man geneigt, aus einer Vielzahl von Argumenten dasjenige herauszupicken, das die größte öffentliche Aufmerksamkeit verspricht. Man will ja schließlich bei Facebook & Co glänzen, sprich „Likes“ sammeln. Und im Ergebnis ist dann ein eine ernstzunehmende, gegebenenfalls existenzielle arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung so weit vereinfacht, dass sie zum Gegenstand einer Quizfrage wird.

 

So geschehen mit unserem Auslieferungsfahrer. Der hat es immerhin in eine Quizsendung von Kai Pflaume geschafft.

 

Was bei seriöser Berichterstattung sicherlich nicht geklappt hätte.

 

Wer weiß denn (eigentlich) sowas?

 

  

Auch wir haben schon über das Urteil berichtet; das Urteil ist dort nachzulesen: Der Hund ist ein Grund