Der DGB und die Gewerkschaften fordern alle Arbeitgeber auf, in der Corona-Krise soziale Verantwortung zu zeigen. Copyright by Adobe Stock / TMLsPhotoG und guukaa
Der DGB und die Gewerkschaften fordern alle Arbeitgeber auf, in der Corona-Krise soziale Verantwortung zu zeigen. Copyright by Adobe Stock / TMLsPhotoG und guukaa

Die Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie hat die Wirtschaft massiv beeinträchtigt. Betriebe und Büros haben komplett geschlossen. Bei vielen Dienstleistern vor allem in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, im Einzelhandel und in Kleinbetrieben herrscht Stillstand. Für viele Arbeitnehmerhaushalte führt das in existenzielle Nöte.
 
Zwar hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Paket auf den Weg gebracht, um die Auswirkung der Corona-Krise abzuschwächen. So wurden die Voraussetzungen für Kurzarbeit angepasst und für viele Arbeitgeber ermöglicht. Für die Haushalte der Arbeitnehmer*innen ist das oft aber nicht viel mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.
 

Auch mit Kurzarbeitergeld: viele Familien sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht

Beschäftigte etwa in Gastronomie und Einzelhandel, deren Einkommen ohnehin gerade einmal die Existenz sichern, kommen mit einem plötzlichen Einkommensverlust von 40% in eine Notlage, die sie kaum bewältigen können. Das Geld reicht kaum noch, um die Miete zu zahlen.
 
Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften haben in etlichen Branchen und mit Arbeitgebern Tarifverträge abschließen können, die den betroffenen Beschäftigten eine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld sichert.
 

Gewerkschaften: Mindestsicherung von 80%

Die Gewerkschaften fordern in dieser Krisensituation soziale Verantwortung ein. Viele Branchen und Unternehmen zeigen diese Verantwortung, indem sie Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. Dort wo dies noch nicht geschehen ist, fordern die Gewerkschaften die Arbeitgeber auf, schnellstens auf ihr Angebot zu Tarifverhandlungen einzugehen.
 
Von der Bundesregierung verlangen die Gewerkschaften, auch den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung eine Mindestsicherung von mindestens 80 Prozent zu ermöglichen. Dies verlange, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten.
Hier geht es zur Homepage des DGB
Zum Kurzarbeitergeld empfehlen wir unseren Artikel „Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld“
 

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