Was Gewerkschaften für sie erreichen wollen. Copyright by Adobe Stock / khosrork
Was Gewerkschaften für sie erreichen wollen. Copyright by Adobe Stock / khosrork

Zunächst einmal hat „Corona“ einschneidende Konsequenzen für den individuellen Gesundheitszustand von Infizierten sowie für das Gesundheitswesen insgesamt. Darüber hinaus ist aber auch das gesamte Wirtschaftssystem betroffen.

Einigkeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern

Angesichts der Gefahren, die wegen „Corona“ auf wirtschaftlichem Gebiet drohen, kam es zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zu einem „Schulterschluss wegen gemeinsamer Verantwortung“. Zusammen fordern beide von der Bundesregierung umfassende Hilfe, um eine Rezession abzuwenden. Und auf beiden Seiten besteht die Sorge, dass Menschen in einer solchen Situation Angst vor Arbeitsplatzverlust haben. Dem wollen Gewerkschaften und Arbeitgeber entschieden begegnen und zeigen, dass sie auch in einer solchen Krisensituation handlungsfähig sind und Arbeitnehmer*innen Sicherheit geben können.

Unterschiedliche Positionen bleiben bestehen

Trotz dieser „Gemeinsamen Verantwortung“ haben die Gewerkschaften Forderungen aufgestellt, die mutmaßlich nicht den ungeteilten Beifall der Arbeitgeber finden dürften.

Sicherung des Einkommens

Hier fordert insbesondere die IG Metall, dass Arbeitnehmer*innen über das Kurzarbeitergeld hinaus Lohnzuschüsse erhalten. In diesem Zusammenhang stellt IG-Metall Chef Jörg Hofmann fest, dass das Maßnahmenpaket der Bundesregierung noch nicht vollständig sei. „Da muss noch mehr kommen!“, - so der Gewerkschafter.

 

Ebenfalls um die Sicherung des Einkommens geht es, wenn der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann fordert, dass für prekär Beschäftigte zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen sind. Dies könnten als Überbrückungsmaßnahmen beispielsweise langfristige, zinslose Kredite sein, mit denen sich ein Auftragsloch ausgleichen lasse.

 

Auf einen weiteren Aspekt weist der IG-Metall Bezirksleiter von Baden-Württemberg, Roman Zitzelsberger, hin, wenn er fragt: „Was wird aus den Zulieferern der Automobilindustrie in der zweiten, dritten oder vierten Reihe?“ Dabei geht es ihm darum, auch für dort beschäftigte Arbeitnehmer*innen Einkommensverluste auszugleichen.

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des Nettoeinkommens und für Beschäftigte mit Kindern 67 %. Die Gewerkschaften wollen erreichen, dass sich dieser Prozentsatz auf 90 erhöht.

Dazu macht der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke den Vorschlag, einen Gruppentarifvertrag abzuschließen. Betriebe, die wollen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialbeiträge übernimmt, sollen dieser Gruppe beitreten müssen.

Abfederung einer möglichen Rezession

Die Gewerkschaften dringen darauf, dass die Folgen einer möglichen Rezession Arbeitnehmer*innen möglichst wenig treffen: “Wir müssen viel Geld in die Hand nehmen, sonst droht der konjunkturelle Absturz.”

 

Deshalb hat Ver.di-Chef Frank Werneke gefordert, die bundeseigene Förderbank KfW müsse die Liquidität der Firmen verstärkt absichern. Außerdem verlangt er die Ausgabe von Konsumsschecks an Arbeitnehmer*innen. Dabei verweist er auf Hongkong, wo es 1500 Dollar für jeden Einwohner gebe.

Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit „Corona“ ist in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders groß. Deshalb ist eine gewerkschaftliche Forderung, Arbeitnehmer*innen zu Hause arbeiten zu lassen, wann immer das möglich ist. Entsprechende Anträge sollten Arbeitgeber also nur ablehnen dürfen, wenn sie dafür sehr triftige Gründe haben.

„Missbrauch“ von Corona

Die Gewerkschaften fordern, dass Arbeitgeber im Rahmen von „Corona“ Rechte von Arbeitnehmer*innen nicht beschneiden dürfen.

 

In diesem Zusammenhang warnen sie insbesondere davor, Aufhebungs- und Änderungsverträge zu unterschreiben, die ihnen Arbeitgeber mit dem Hinweis auf „Corona“ vorlegen. Die Pandemie ist schlimm. Aber sie ist kein Grund dafür, ein Arbeitsverhältnis „freiwillig“ zu beenden. Auf gar keinen Fall aber sollten Arbeitnehmer*innen derartige Verträge unter Zeitdruck unterschreiben. Stattdessen empfehlen die Gewerkschaften dringend, sich zunächst bei ihnen oder bei den Jurist*innen der DGB Rechtsschutz GmbH umfassend zu informieren.

 

Außerdem dürfen Arbeitgeber auch im Zuge von „Corona“ keine Zwangsbeurlaubungen, Zwangsversetzungen oder Kurzarbeit ohne Mitwirkung des Betriebsrates durchzusetzen. Hier fordern die Gewerkschaften, dass auch ein Krisenmanagement nur mitbestimmt und demokratisch erfolgen darf.

Lesen Sie auch:


Alles zu Corona und was Beschäftigte dazu wissen müssen in unserem großen Schwerpunktthema