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Wie weit ist die Welt der Arbeit im Wandel?

Die Welt der Arbeit wandelt sich – aber wie sehr und wie ist diesen Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zu begegnen? Nachdem die Teilnehmer des Hans-Böckler-Forums am ersten Tag in den Foren über verschiedenste Themen des Arbeits- und Sozialrechts informiert wurden, ging es am zweiten Tag in großer Runde weiter. Auf das Grußwort vom Präsidenten des Bundessozialgerichts folgten Plenumsvorträge und eine abschließende Diskussion.

Die Welt der Arbeit wandelt sich – aber wie sehr und wie ist diesen Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zu begegnen? Nachdem die Teilnehmer des Hans-Böckler-Forums am ersten Tag in den Foren über verschiedenste Themen des Arbeits- und Sozialrechts informiert wurden, ging es am zweiten Tag in großer Runde weiter. Auf das Grußwort vom Präsidenten des Bundessozialgerichts folgten Plenumsvorträge und eine abschließende Diskussion.  

Als Repräsentant der Sozialgerichtsbarkeit hatte Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel in seinem Grußwort das „Sozialrecht 4.0“ im Blick. Dieses müsse nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen einer veränderten Arbeitswelt finden.

Plenumsvorträge zu Digitalisierung, Arbeitsrecht aus Europa und Datenschutz

Bei den Vorträgen startete Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis (Universität Köln) zum Thema „Digitalisierung: Update oder Abschaffung des Arbeitsrechts? Zu den Grundbegriffen und der Funktion des Arbeitsrechts“. Als Hauptproblem der Arbeitswelt sieht er den Niedriglohnsektor, der sich mit der Digitalisierung nicht erklären lässt und der durch diese weder besser noch schlechter werden wird.

Einen Blick über den Tellerrand ermöglichte Francois Biltgen, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Dieser gab einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Arbeitsrecht und verdeutlichte die steigende Bedeutung der europäischen Rechtsprechung auf unser nationales Recht (darunter die Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft von Rot-Kreuz-Schwestern und das Aus für einen AGG-Hopper).

Für die erkrankte Prof. Dr. Marita Körner sprang Prof. Franz Josef Düwell, ehemaliger Richter am Bundesarbeitsgericht ein. Das Thema „Europäischer (Beschäftigten-)Datenschutz - nationale Regelungsspielräume“ rundete die Plenumsvorträge ab. Die Zeit sei reif für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, so Düwell. Da die europäische Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, nationale Vorschriften aushebele, müsse mehr passieren als die von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Regelungen. Anders wären die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Bereich nicht zu schützen.

Podiumsdiskussion zum Thema Arbeitsrecht 4.0.

Die Diskussionsrunde wurde um zwei wichtige Vertreter auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erweitert: Zu den Professoren Preis und Düwell stießen der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Geschäftsführer des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, Karl-Sebastian Schulte.

Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass diese beiden Herren zumeist einen unterschiedlichen Blick auf die Arbeitswelt haben. Während Herr Schulte die Änderungen durch die Digitalisierung als nicht so einschneidend einschätzt, mahnt Reiner Hoffmann zur Achtsamkeit mit den Schutzrechten der Arbeitnehmer*innen. Einigkeit bestand in dem Punkt, dass die wachsende Zahl der Solo-Selbständigen ohne jede Altersvorsorge ein Eingreifen der Politik erfordert.

Insgesamt sahen die Diskutanten den Gesetzgeber mehr in der Pflicht. Dieser rede sich gerne damit raus, dass die Sozialpartner sich nicht einig würden, so Hoffmann. Auch Prof. Düwell beklagt, dass das Arbeitsrecht bis auf Gelegenheitsrechtsprechung Richterrecht ist.