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Entscheidung über Mitgliederzahl des Vorstandes und Geschlechterquote

Im Zentrum des Gewerkschaftstages standen am 10. Oktober 2017 die Neuwahlen zum Bundesvorstand der IG BAU. Bevor die Delegierten abstimmen konnten, war jedoch zu klären, aus wie vielen Mitgliedern der neue Vorstand bestehen sollte.

Antrag des Gewerkschaftsbeirats

Der Gewerkschaftsbeirat hatte den Antrag gestellt, die Satzung der IG BAU in zweifacher Hinsicht zu ändern.
 
Zum einen sah die beantragte Änderung der Satzung vor, dass dem Bundesvorstand in Zukunft neben dem Bundesvorsitzenden ein bis zwei Stellvertreter sowie zwei bis drei weitere Mitglieder angehören.
Das bedeutete, dass der Bundesvorstand eventuell ein Mitglied mehr hätte als bisher.
 
Zum anderen sollte der Bundesvorstand in Zukunft mindestens zu 30% aus Frauen und mindestens zu 30% aus Männern bestehen.

Kontroverse Diskussion

Über die Quotenregelung herrschte von Anfang an Einigkeit unter den Delegierten.
Zur Frage der Anzahl der Mitglieder des Bundesvorstandes entwickelte sich eine rege Diskussion. Mehr als 30 Redner*innen ließen sich auf der Rednerliste eintragen.
Zunächst ergriffen einige Kolleg*innen das Wort, die sich gegen eine Erweiterungsmöglichkeit aussprachen. Es sei der Basis nicht zu vermitteln, dass der Gewerkschaftstag einen zusätzlichen Vorstandsposten schaffe, während man gleichzeitig In der Fläche dringend benötigtes Personal einspare.
Der rege Beifall, den diese Argumentation erhielt, rief die Unterstützer des Änderungsantrags auf den Plan.
Wie wichtig es insbesondere dem amtierenden Bundesvorstand war, dass die Satzungsänderung kommt, zeigte sich daran, dass sich nicht nur der Bundesvorsitzende, sondern auch zwei weitere Mitglieder des Bundesvorstandes in die Diskussion einschalteten und mit großem Engagement für ihr Anliegen warben. Dabei stellten die meisten Befürworter*innen vor allem darauf ab, dass es sich die IG BAU nicht leisten könne, die Einführung einer Geschlechterquote weiter zu verzögern.

Entscheidung

Einem Antrag, die Diskussion zu beenden, stimmten die Delegierten zu, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt noch fünf Redner*innen zu Wort gemeldet hatten.
Die Abstimmung über die Satzungsänderung musste nach dem Willen der Delegierten geheim stattfinden. So kamen die elektronischen Stimmgeräte zum Einsatz, die der Gewerkschaftstag erstmals einsetzte.
Die sekundenschnelle Auszählung der Stimmen ergab, dass sich 62,5% für und 31,3% gegen die beantragte Satzungsänderung ausgesprochen hatten.

Weitere Satzungsänderungen

Im Gegensatz zur Frage, aus wie vielen Mitgliedern der Bundesvorstand bestehen soll, gab es bei den verbleibenden fünf Änderungsanträgen insgesamt lediglich zwei Wortmeldungen.
Die Delegierten nahmen diese Anträge einstimmig oder mit ganz wenigen Gegenstimmen an.
Unter anderem stimmten sie für eine neue Wahlordnung für die Wahl des Bundesvorstandes.
 
Nachdem alle Satzungsänderungen beschlossen waren, stand der Wahl des neuen Bundesvorstandes nichts mehr im Wege.