dgb-logo
Veranstaltungen

Wir waren dabei

BSG-Richterwoche 2014 / 60 Jahre Bundessozialgericht / 60 Jahre Bundesrechtstelle

Vom 9.-11.9.2014 richtete das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine 46. Richterwoche aus und diskutierte mit Richterschaft, Versicherungsträgern und Verbandsvertretern Fragen, die allgemeine Interessen in der Sozialgerichtsbarkeit berühren. In 8 Fach-Kolloquien (Pflege, Alterssicherung und Erwerbsminderung, Gesundheit, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Armut und Unterversorgung, Unterhaltsverband / Familie / Kind, Behinderung und Rehabilitation, Strukturprobleme der Finanzierung der sozialen Sicherheit) gaben Professoren aus Sozialrecht, Sozialpolitik und Wirtschaftswissenschaften Inputs und diskutierten Schnittstellenprobleme und Zukunftsübergänge in der Gestaltung des Sozialstaats, eines „Flickenteppichs“ sämtlicher Sozialversicherungen, wie es ein früherer BSG-Präsident einmal genannt hat. 

Zum Abschluss der Richterwoche fand genau 60 Jahre nach Eröffnung des BSG (11.09.1954) eine Jubiläumsveranstaltung statt. Zeitgleich eröffnete der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auch seine Bundesrechtsstelle in Kassel, die Vorgängerin des jetzigen Centrums für Revision und Europäisches Recht. Von dort aus vertreten besonders qualifizierte Rechtssekretäre sozialrechtliche Interessen von Gewerkschaftsmitgliedern ebenso vor dem höchsten deutschen Sozialgericht wie vor europäischen Gerichten, dem EuGH und dem EGMR. Und nicht zuletzt wurde in der Zeitschrift Arbeit und Recht (AuR) jahrzehntelang vorgedacht und redigiert. Seit 60 Jahren wird im BSG nicht nur Recht gesprochen, sondern auch über den jeweiligen Stand und die Zukunft der Sozialpolitikforschung in Deutschland aus disziplinärer Sicht diskutiert. Den Festvortrag hielt in diesem Jahr Bundespräsident Joachim Gauck. Eingerahmt wurde sein Vortrag von Reden des BSG-Präsidenten Peter Masuch, der Hess. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, dem Kasseler Oberbürgermeister Bertram Hilgen und der Parl. Staatssekretärin im BMAS Gabriele Lösekrug-Möller.

Gauck wies auf die Sonderstellung des Sozialrechts nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa hin. Die Eigenständigkeit dieses Rechtsgebiets habe sich bewährt. Verfolge man die Rspr. dieses Bundesgerichts, so lasse sich Gesellschaftswandel im Zeitraffer nacherfassen – seien es die Auswirkungen neuer Arbeits- und Familienmodelle, die Rentenreformen und der Generationenvertrag, die Einführung der Pflegeversicherung, die Integration von Arbeitsmigranten oder die Probleme der demographischen Entwicklung. Die Weiterentwicklung des Sozialstaats erfolge nicht immer konfliktfrei. Die Balance von Fördern und Fordern, die Verbindung von aktivierendem und vorsorgendem Staat sei weiterhin schwer zu finden. Doch es müsse beides gelingen: die Abfederung sozialer Härten, aber auch die Ermächtigung zu einem Leben aus eigener Kraft. Zwar liege es ihm fern, sich in die Wissenschaftspolitik von Bund und Ländern einzumischen, doch würde er gern erfahren, wo genau aus Sicht der Sozialrechtsprechung die Defizite von Sozialreform, die immer weniger von sozialpolitischer Forschung inspiriert und begleitet werden, lägen. Hierzu lud er den BSG-Präsidenten Peter Masuch ein, im Kreis einiger Experten im Schloss Bellevue diese Thematik zu diskutieren.

Bertold Brücher / Max Eppelein
Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht, Kassel