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Veranstaltungen

Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

3. Campus Arbeitsrecht

Unter dem Titel „Arbeitsrecht für die Praxis gestalten“ trafen sich am Weltfrauentag, dem 8. März 2018, auf Einladung der DGB Rechtsschutz GmbH und des Frankfurter Clusters Teilnehmer aus Theorie und Praxis zum dritten Campus Arbeitsrecht in Frankfurt.

Auf Einladung der DGB Rechtsschutz GmbH, des Hugo-Sinzheimer-Instituts, der europäischen Akademie der Arbeit, des BUND-Verlags und der Zeitschrift „Arbeit und Recht“ kamen über 500 Wissenschaftler und Praktiker in Frankfurt zusammen, um über aktuelle Tendenzen des Arbeits- und Sozialrechts zu diskutieren.

Dreimal ist Frankfurter Recht

Wie unter Arbeitsrechtlern bekannt, können Ansprüche auch dadurch entstehen, dass sie mehrfach in gleicher Weise gewährt werden - aufgrund der so genannten Betrieblichen Übung. Mit dem Campus Arbeitsrecht, der nun zum dritten Mal in der akademischen Atmosphäre des Casinogebäudes am Campus Westend stattfand, dürfte eine solche Übung entstanden sein.

Dabei lag die Besonderheit in diesem Jahr darauf, dass der Campus am Weltfrauentag stattfand, was sich nicht nur im Programm der Veranstaltung widerspiegelte. So war es mit Annelie Buntenbach vom Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB eine Frau, die die Veranstaltung eröffnete.

Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Regierungsbildung nahm Buntenbach insbesondere zu den Vorhaben des Koalitionsvertrages Stellung.

Buntenbach: „Zur Tarifbindung viel Lyrik“

Buntenbach begrüße die geplante Regelung zur Anschlussbefristung und den Anspruch auf Rückkehr aus der Teilzeit. Sie warnte davor, der Arbeitszeitgesetz weiter aufzuweichen. Die Diskussion müsse sich vielmehr in die Richtung entwickeln, die Arbeitszeit auch für Beschäftigte flexibler zu gestalten.

Als unzureichend kritisierte Buntenbach die Vorhaben im Bereich Digitalisierung und dem in diesem Zusammenhang geplanten Anspruch auf Weiterbildung. Es reiche nicht, einen Anspruch zu formulieren, entscheidend sei vor allem, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Im Hinblick auf die Situation der Frauen in der Arbeitswelt forderte Buntenbach, die sozialen Berufe, in denen überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt seien, müssten aufgewertet und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Buntenbach „In der Pflege arbeiten die Leute nur acht Jahre, länger hält man das nicht aus!“

Grade für Frauen bestehe ein erhöhtes Risiko von Altersarmut, auch wegen der „Teilzeitfalle“. Umso unverständlicher sei es, dass der Koalitionsvertrag keine Regelungen zur Bekämpfung von prekärer Beschäftigung enthalte. Dies sei für die Gewerkschaften ein „Kampfauftrag“.

Auch zur Frage, wie die Tarifbindung gestärkt werden könne, enthalte der Koalitionsvertrag „klasse Lyrik“, aber nur wenig Substanz.

Prof. Waas „Theorie und Praxis verknüpfen“

Als Schirmherr des Campus Arbeitsrecht begrüßte Prof. Dr. Bernd Waas die Anwesenden. Als Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Goethe-Universität war Waas gewissermaßen Hausherr.

Waas wertete die engere Taktung der Veranstaltung - zwischen dem ersten und dem zweiten Campus hatten noch drei Jahre gelegen, und die gestiegene Teilnehmerzahl als Indiz für den Erfolg dieser Veranstaltung.

Dies sei auch deshalb so erfreulich, weil das Kernanliegen, die Verknüpfung von Theorie und Praxis, von hoher Relevanz sei. Hier zitierte Waas Leonardo da Vinci: „Praxis ohne Wissenschaft ist wie ein Schiff ohne Ruder!“

Präsidentin Schmidt „Gleichbehandlung ist Menschenrecht“

Ein gelungenes Beispiel für diese Verzahnung der Praxis mit unterschiedlichen Fachrichtungen lieferte die Rede von Ingrid Schmidt, die als Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in beiden Sphären heimisch ist. Ihr Beitrag stand unter dem Titel „Frauen und die Welt der Arbeit“.

Hier zeige der soziologische Befund, dass der „gender pay gap“, die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern, auf strukturelle Probleme zurückzuführen sei. So bleibe der Großteil der unbezahlten Sorgearbeit - Kindererziehung, Pflege, Hausarbeit - nach wie vor an den Frauen hängen. So vergrößere sich die Lohnlücke im Verlauf des Erwerbslebens.

Auch gingen Frauen überdurchschnittlich oft schlecht bezahlter Arbeit, besonders im Bereich Pflege, haushaltsnahe Dienstleistungen und Erziehung nach, sie seien überdurchschnittlich oft auf Mindestlohn angewiesen. Schmidt: „ Die Deutschen geben viel Geld für Autos aus, aber wenig für Gesäß abwischen!“

„Grundgesetz verpflichtet zur Gleichstellung“

Auch aus juristischer Sicht sei der Befund ernüchternd: Zwar verpflichte sowohl das Grundgesetz, als auch das Völkerrecht zur Gleichstellung der Geschlechter. Tatsächlich dränge der Gesetzgeber die Frauen durch die Regelungen zum Ehegattensplitting, zur Mitversicherung bei der Krankenkasse und zu Minijobs in die Rolle des Zuverdieners.

Ein Grund für die geringe Entlohnung sei, dass es Beschäftigte in sozialen Berufen, anders als Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Metallbranche, schwer falle, bessere Arbeitsbedingungen einzufordern und gegebenenfalls auch mit Streik durchzusetzen. Auch die Bindung an die Gewerkschaften sei in diesem Bereich gering.

Schmidt forderte einen Kulturwandel auf dem Arbeitsmarkt. So werde Teilzeitarbeit nach wie vor als Indiz für mangelndes Engagement betrachtet. Es bedürfe eines Strukturwandels, der auch mit gesetzgeberischem Zwang durchgesetzt werden müsse, besonders in den Vorstandsetagen.

Schmidt betonte auch, dass schon viel erreicht sei. Immerhin habe noch bis Ende der siebziger Jahre der Mann den Arbeitsvertrag seiner Ehefrau wirksam kündigen dürfen. Schmidt appellierte an die Teilnehmer, auf diesem Weg nicht nachzulassen.

Campus tagt in vier Foren

Im Anschluss verteilte sich der Campus in vier Fachforen. Unter dem Titel „Streitobjekt Arbeitszeit“ referierte der Richter am Bundesarbeitsgericht Waldemar Reinfelder zur Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsprozess im Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten. Prof. Dr. Daniel Ulber von der Universität Halle-Wittenberg stellte neue Entwicklungen in der Rechtsprechung dar, besonders zu Wege-, Umkleide- und Reisezeiten.

Im Forum 2 stellte der ehemalige Bundesarbeitsrichter Prof. Franz Josef Düwell das Bundesteilhabegesetz aus Sicht des arbeitsrechtlichen Praktikers dar; Christoph Beyer ergänzte dies mit Beispielen aus der Praxis zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt. Beyer ist Vorsitzender der BIH und Leiter eines Integrationsamts. Das Forum stand unter dem Oberbegriff „Aktuelle Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht“.

Unter dem Titel Mitbestimmung in Matrix-Strukturen: organisierte Verantwortungslosigkeit oder verantwortungsvolle Organisation?“ näherte sich Boris Karthaus vom IG Metall Vorstand den neuen Betriebsstrukturen. Es folgte eine Diskussion mit Angelika Bohle-Lötzerich, stellvertretende GBR-Vorsitzende des Atos-Konzerns und Kathrin Dennler von der thyssenkrupp AG.

Um „Prekäre Beschäftigung in 2018“ ging es in Forum 4. Dazu zeigte Prof. Dr. Raimund Waltermann von der Universität Bonn die aktuellen Tendenzen im Niedriglohnsektor und bei der atypischen Beschäftigung auf. Vertieft wurde sein Vortrag von Prof. Dr. Jens M. Schubert und Evelyn Räder aus der Rechtsabteilung von ver.di, die auf die Einzelaspekte Befristungen und Teilzeit eingingen.

Prof. Krause: „ Digitalisierung der Arbeitswelt“

Nach der Mittagspause nahm Prof. Dr. Rüdiger Krause von der Universität Göttingen den Faden wieder auf. In seinem Vortrag „Digitalisierung der Arbeitswelt - Herausforderungen für das Arbeitsrecht“ befasst er sich mit ausgewählten Problemen, die die Digitalisierung mit sich bringt.

Dabei betonte Krause, dass die Digitalisierung mittlerweile die Arbeitswelt komplett durchdrungen habe. Die modernen Techniken beeinflussten nicht nur die Art der Kommunikation, sondern auch die Produktionsabläufe. Dies führe zu einer Entgrenzung und Beschleunigung, zudem gebe es neue Kontrollmöglichkeiten.

An Hand einer Vielzahl von Beispielen machte Krause diese These anschaulich, beginnend bei der Arbeit in digitalen Teams, die Möglichkeit des Trackings des Warenverkehrs bis zu Überwachungsmöglichkeiten im Arbeitsprozess.

Anspruch auf Weiterbildung

Die Veränderungen, so Krause, gingen mit einem erhöhten Schulungsbedarf einher. Er referierte in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Schulungen und unterstütze die Stärkung dieser Rechte, wie sie im Koalitionsvertrag angelegt ist.

Gleichwohl sprach er sich gegen einen individuellen Anspruch auf Weiterbildung aus. Dieser sei zwar wünschenswert, in der Praxis aber wohl kaum durchzusetzen.

Es bestünden aber eine Vielzahl betrieblicher Regelung zu diesem Thema. Bei den Betriebsparteien sei die Weiterbildung auch gut aufgehoben, so Krause.

Konfliktfeld Arbeitszeit

Zum Konfliktfeld Arbeitszeit konnte Krause interessante Zahlen präsentieren. So verbringe der Arbeitnehmer auch aufgrund der modernen Kommunikationsmittel durchschnittlich fünf Stunden während seiner Freizeit mit dienstlicher Kommunikation. Auch die Output orientierte Arbeitsweise führe zu einer Verlängerung der Arbeitszeit.

Gleichzeitig gestand Krause zu, dass die größere Flexibilität auch zu einer größeren Zufriedenheit der Belegschaft führen könne, gleichzeitig bestünden gesundheitliche Risiken. Hier müsse man im Einzelfall abwägen.

Ein besonderes Problem sah Krause in der Abgrenzung von Freizeit und Arbeitszeit, üblicherweise etwa beim Checken dienstlicher E-mails am Wochenende. Mit Ausnahme von reinen Gefälligkeiten sei dies aber immer als Arbeitszeit zu klassifizieren. Hieran knüpften sich aber Folgefragen, etwa ob nach einem dienstlichen Anruf die elfstündige Ruhezeit erneut zu laufen beginnt.

20 Jahre DGB Rechtsschutz GmbH

Dem Vortrag folge eine angeregte Diskussion, die Moderatorin Judith Schulte-Loh souverän moderierte. Diese zeigte, dass Krause mit dem Inhalt seines Vortrags offenbar einen Nerv getroffen hat.

Zum Abschluss der Veranstaltung bekamen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht nur die aktuelle Auflage des Arbeitsrechtshandbuch für die Praxis von Kittner, Zwanziger, Deinert und Heuschmid auf den Weg, sondern konnten den Kongress auch bei einem Glas Sekt ausklingen lassen. Anlass war das zwanzigjährige Bestehen der Rechtsschutz GmbH.

In guter „betrieblicher“ Übung dürfen die Teilnehmer sich nun auf den nächsten Campus Arbeitsrecht freuen. Dieser findet 2020 wiederum in Frankfurt statt.

Die Rede der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt gibt es hier zum Download

Berichte aus den Foren:

FORUM 1: Streitobjekt Arbeitszeit

FORUM 2: Aktuelle Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht – das Bundesteilhabegesetz

FORUM 3: Matrix – Anforderungen an einen modernen Betriebsbegriff

FORUM 4: Prekäre Beschäftigung in 2018