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Hier erfahrt ihr alles rund um das Arbeitsverhältnis bei der DGB Rechtsschutz GmbH
  • 1. Welche Arbeitszeiten gelten bei der DGB Rechtsschutz GmbH?

    Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Vollzeitkräften 38,5 Stunden in der Zeit von Montag bis Freitag.

    Da es sich hierbei teilweise um Überstunden handelt, erhalten Vollzeitkräfte einen Arbeitszeitausgleich von 10 Tagen im Jahr, Teilzeitkräfte anteilig.

    Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind arbeitsfrei. Hinzu kommt ein weiterer freier Tag, der zwischen Weihnachten und Neujahr liegen muss.

    Die persönliche Arbeitszeit kann individuell mit dem jeweiligen Teamleiter ausgehandelt werden.

  • 2. Wieviel Urlaub steht mir zu?

    Den Beschäftigten der DGB Rechtsschutz GmbH stehen bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub zu. Der Urlaub ist bis zum April des Folgejahres zu nehmen.

    Mindestens einmal im Jahr haben Beschäftigte Anspruch auf drei Wochen am Stück.

  • 3. Wofür bekomme ich Sonderurlaub?

    Bei der DGB Rechtsschutz GmbH gibt es eine Vielzahl von Freistellungen aufgrund besonderer Anlässe.

    So erhalten Beschäftigte für die eigene Eheschließung 3 Tage frei, bei Eheschließung von Kindern, Eltern oder Geschwister sowie vergleichbaren Anlässen jeweils einen Tag.

    Bei Tod des Ehepartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten Beschäftigte 5 freie Arbeitstage, bei Tod von Eltern oder Schwiegereltern 3 Tage und bei Tod von Großeltern oder Geschwistern je zwei Tage.

  • 4. Welche Sonderzahlungen gibt es?

    Die DGB Rechtsschutz GmbH zahlt ein halbes Monatsgehalt mit dem Gehalt für Mai als Urlaubsgeld sowie ein ganzes Monatsgehalt mit dem Gehalt für November als Weihnachtsgeld.

     

    Im Jahr des Eintritts und des Austritts werden die Sonderzahlungen anteilig pro Monat gekürzt.

  • 5. Was macht die DGB Rechtsschutz GmbH für Familien?

    Schwangere Beschäftigte werden zehn Wochen vor der Entbindung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. 

    Anspruch auf Elternzeit besteht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus bis zum vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes. Diese Zeit kann bis zur Einschulung des Kindes in gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden.

    Nach Ende der Elternzeit besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen im bisherigen Arbeitsbereich.

    Wer Zeit benötigt, um Angehörige zu pflegen, kann für bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren. Die DGB Rechtsschutz GmbH zahlt einen Aufstockungsbetrag, um den Lohnausfall in dieser Zeit abzufedern.

  • 6. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

    Die DGB Rechtsschutz GmbH bietet ein umfangreiches Schulungs- und Weiterbildungsprogramm an. Für Neueinsteiger besteht die Möglichkeit, am strategischen Einarbeitungsprogramm StEP teilzunehmen. Dies besteht sowohl für Juristinnen und Juristen, als auch für Rechtsanwaltsfachangestellte.

    Darüber hinaus gibt es bundesweit regelmäßige Schulungen in Zusammenarbeit mit dem DGB und der Academy of Labor. Dazu gehören Veranstaltungen zu Selbstorganisation, Präsentation und auch rechtsfachliche Themen.

    Beschäftigte haben zudem die Möglichkeit, an einem Präventionsprogramm für psychische und physische Gesundheit teilzunehmen.

    Abgerundet wird das Schulungsprogramm durch regelmäßige lokale Schulungen gemeinsam mit den örtlichen Kollegen. Diese Schulungen dienen auch dem gegenseitigen Austausch.

  • 7. Was muss ich bei Krankheit beachten?

    Wie gesetzlich vorgesehen, müssen sich Beschäftigte unverzüglich krank melden. Eine Krankmeldung muss am dritten Tag vorliegen.

     

    Bei längerer Erkrankung zahlt die DGB Rechtsschutz GmbH einen Zuschuss um Krankengeld, so dass in Summe der volle Lohn erreicht wird. Dieser Zuschuss beginnt nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen und ist nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Maximal wird der Zuschuss für 39 Wochen gezahlt.

  • 8. Welche sonstigen tariflichen Sonderleistungen gibt es?

    Es besteht die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts zur Vermögensbildung einzusetzen. Die DGB Rechtsschutz GmbH zahlt hierzu einen Zuschuss.

    Erforderlichenfalls übernimmt die DGB Rechtsschutz GmbH auch die Kosten für eine Bildschirmbrille.

    Zum 25. und 40. Dienstjubiläum erhalten die Beschäftigten eine weitere Sonderzahlung, bei Eintritt in die Rente ein Abschiedsgeschenk in Höhe von 50 Euro pro Beschäftigungsjahr.

  • 9. Wieviel Geld bekomme ich?

    Die angestellten Juristinnen und Juristen, die bei der DGB Rechtsschutz GmbH als Rechtsschutzsekretärinnen und Rechtsschutzsekretäre firmieren, erhalten eine Vergütung, die mit derjenigen des öffentlichen Dienstes vergleichbar ist.

    Die Rechtsanwaltsfachangestellten erhalten eine gegenüber einer vergleichbaren Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt eine erheblich bessere Vergütung.

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