Auch für verbeamtete Lehrer gilt: Kein Recht zur Verweigerung des Präsenzunterrichts. Copyright by Adobe Stock/vouvraysan
Auch für verbeamtete Lehrer gilt: Kein Recht zur Verweigerung des Präsenzunterrichts. Copyright by Adobe Stock/vouvraysan

In Schleswig-Holstein sollten während der Corona-Pandemie zu Beginn des Jahres 2021 die Schulen für die Abschlussklassen 9 und 10 geöffnet werden. Die Schulleitung entwickelte zum Schutz der Lehrkräfte und der Schüler ein umfangreiches Hygienekonzept. Hierzu gehörten Regelungen zur Einhaltung des Abstandsgebots, der Handhygiene und der Lüftung.
 
Für Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehörten, wurden weitere Maßnahmen getroffen, unter anderem der Ausschluss von Vertretungsunterricht und ein Spuckschutz um das Lehrerpult. Auch wurden den gefährdeten Lehrkräften eigene WC-Anlagen zugewiesen, und sie bekamen einen separaten Aufenthaltsraum. Dennoch weigerte sich ein verbeamteter Lehrer, der einer Risikogruppe angehört, den Präsenzunterricht durchzuführen. Er beantragte im Eilverfahren, ihn von der Pflicht zur Erteilung des Präsenzunterrichts zu befreien.
 
 

Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht erfolglos

Mit seinem Antrag scheiterte der Lehrer beim Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein. Nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen sei er grundsätzlich verpflichtet, seiner Kernaufgabe der Unterrichtserteilung nachzukommen. Ein Anspruch auf Befreiung von der Durchführung des Präsenzunterrichts stehe ihm nicht zu.
 
Die Unterrichtserteilung in Form von zehn Präsenzstunden, so das VG, habe grundsätzlich in persönlicher Präsenz zu erfolgen. Da der Dienstherr seiner Pflicht, mögliche Gesundheitsgefahren für die Lehrkräfte auf ein zumutbares Maß zu verringern, ausreichend nachgekommen sei, sei dem Lehrer die Unterrichtserteilung auch während der Corona  -Pandemie zumutbar.
 
 
Hier finden Sie den Beschluss des VG Schleswig  - Holstein vom 19.1.2021

Rechtliche Grundlagen

§ 34 Satz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

§ 34 Satz 1 BeamtStG

Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.