Der zweite Weltkrieg führt zum vollständigen Zusammenbruch
Der mit Abstand größte militärische Konflikt in der Weltgeschichte fand zwischen 1939 und 1945 statt: der zweite Weltkrieg. Begonnen wurde er von Deutschland, das diesen Krieg brutal und rücksichtslos und im Osten als Vernichtungskrieg geführt hatte. Ziel war nicht nur die Eroberung anderer Länder, sondern die Vernichtung ganzer Volksgruppen.
Berichtet wird oft von den anfänglich „großen Erfolgen“ der „Blitzkriege“. Tatsache ist, dass die deutsche Armee, die Wehrmacht, im Bund mit der SS überfallartig über militärisch zumeist deutlich unterlegene Gegner hergefallen ist, bevor diese überhaupt für nötige Verteidigungsstrategien sorgen konnten. Die Wehrmacht setzte als erste Kriegspartei auch Flächenbombardements ein, unter denen vor allem die Zivilbevölkerung zu leiden hatte.
Der zweite Weltkrieg hat Schätzungen zur Folge etwa 65 Millionen Menschen das Leben gekostet, darunter mehr Zivilisten als Soldaten. Hinsichtlich der Kriegsschuld gab es anders als nach dem ersten Weltkrieg keinen Zweifel. Der Krieg wurde von Deutschland völkerrechtwidrig begonnen und mit Mitteln geführt, die bis dato in der Weltgeschichte ohne Beispiel waren. Hinzu kommen zahllose einzelne Kriegsverbrechen und der Holocaust, die gezielte Vernichtung vor allem von Menschen jüdischen Glaubens aber auch anderer Opfer das nationalsozialistischen Rassenwahns.
Deutschland wird von den alliierten Siegermächten verwaltet
Nach der militärischen Niederlage war Deutschland in aller Welt moralisch diskreditiert und es stand lange in Frage, ob die Existenz eines souveränen deutschen Staates überhaupt zu verantworten sei.
Die Oberbefehlshaber der vier Siegermächte (USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion) übernahmen am 5. Juni 1945 durch die Berliner Erklärung die oberste Regierungsgewalt über Gesamtdeutschland.
Auf der Potsdamer Konferenz im Juli und August 1945 einigten sich die vier Siegermächte darauf, die Fläche Deutschlands erheblich vor allem zugunsten Polens und der Sowjetunion, die unter den deutschen Kriegsverbrechen besonders stark gelitten hatte, zu verkleinern. Das übrige Gebiet wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die jeweils unter der Verwaltung eines die vier Siegermächte standen. Die Zonen leitete jeweils eine Militärgouverneur. In Berlin wurde aus den vier Gouverneuren ein Alliierter Kontrollrat gebildet. Dieser sollte die oberste Regierungsgewalt für Gesamtdeutschland besitzen und konnte Gesetze und Direktiven erlassen. Hinsichtlich der Ausführung dieser Rechtsvorschriften besaßen die Militärgouverneure allerdings Ermessen. In der Praxis haben dann die Militärverwaltungen im Wesentlichen über ihre Besatzungsgebiete nach ihren jeweiligen Interessen entschieden. Formell blieb der Alliierte Kontrollrat als „Souverän über Deutschland“ bis 1990 bestehen. Dann beendeten die vier Siegermächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes im Zwei-plus-Vier-Vertrag, mit dem die deutsche Einigung besiegelt wurde. Kontrollratsgesetze hat es aber seit 1948 nicht mehr erlassen. 2007 wurden die meisten noch bestehenden Kontrollratsgesetze aufgehoben.
Die Besatzungsmächte errichteten Länder
Auf Veranlassung des Kontrollrates bildeten alle Besatzungsmächte in ihren Zonen Länder, in denen Länderparlamente und Regierungen gewählt wurden. Damit bestand dann wieder eine gewisse Repräsentanz des deutschen Volkes.
Die alliierten Siegermächte waren nicht nur hinsichtlich der Zukunft Deutschlands uneinig. Unterschiedliche geopolitische Interessen führten in eine Konfliktlage, die später als „kalter Krieg“ in die Geschichte einging. Eskaliert war die Situation, als die Sowjetunion versuchte, kurdische Provinzen abzuspalten und in ihre Interessensphäre einzugliedern.
Die US-Regierung befürchtete, dass sich der Machtbereich der Sowjetunion immer mehr ausbreitete. Als in einem Bürgerkrieg in Griechenland die linke Opposition gute Chancen hatte, die von den USA unterstützte extrem rechte Regierung zu stürzen, erklärte der damalige US-Präsident Harry S. Truman im März 1947 im amerikanischen Kongress, die Vereinigten Staaten würden allen freien Völkern beistehen, die sich der angestrebten Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder durch äußeren Druck widersetzten. Beinahe unverhüllt drohte er insbesondere auch der Sowjetunion mit militärischen Konsequenzen und sogar dem Einsatz von Atomwaffen. Die sogenannte „Truman Doktrin“ beendete endgültig die Zusammenarbeit der westlichen Siegermächte mit der Sowjetunion und gilt heute als Auslöser des kalten Krieges.
Eine gemeinsame Deutschlandpolitik war auf dem Hintergrund der Auseinandersetzungen unter den Siegermächten unmöglich geworden.
Sechs Mächte beschließen die Gründung eines westdeutschen Staates
Von Februar bis Juni 1948 fand in London eine Sechs-Mächte-Konferenz statt, an der die USA, Großbritannien, Frankreich und die drei Benelux-Länder teilnahmen. Auf dieser Konferenz wurden schließlich die "Londoner Empfehlungen" verabschiedet. Die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder sollten ermächtigt werden, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, um die Gründung eines westdeutschen Staates mit einer freien und demokratischen Regierungsform vorzubereiten.
Am ersten Juli 1948 wurden die Ministerpräsidenten der Länder bzw. Bürgermeister der Stadtstaaten Hamburg und Bremen, in das Hauptquartier der Amerikaner nach Frankfurt am Main zu einer „Konferenz“ eingeladen. Diskussionen und Absprachen, wie in einer Konferenz üblich, gab es allerdings nicht. Stattdessen wurde den politischen Vertretern der deutschen Länder drei Dokumente mit folgenden Inhalten überreicht (sogenannte „Frankfurter Dokumente“):
- Die Ministerpräsidenten wurden ermächtigt, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen mit dem Ziel, eine Verfassung für einen „Weststaat“ ist auszuarbeiten
- Es wurde empfohlen, die Ländergrenzen anzupassen und ggf.den Alliierten entsprechende Änderungsvorschläge zu machen
- Die Militärgouverneure gaben bekannt, dass die Westalliierten ein Besatzungsstatut ausarbeiten würden, das ihr Verhältnis zu einer zukünftigen deutschen Regierung regeln würde
Die Deutschen wollten nicht so recht
Die Ministerpräsidenten waren indessen wenig entzückt: die Bildung eines Weststaates bedeutete für sie einen Verzicht auf die deutsche Einheit. Ein Besatzungsstatut stand für sie einer vollen staatlichen Souveränität entgegen. Auf einer Konferenz im Juli 1948 in Koblenz einigte man sich schließlich darauf, den Weisungen der Alliierten zwar nachzukommen. Die USA hatten schließlich für den Fall, dass ein westdeutscher Staat gegründet würde, dessen Beteiligung an einem umfangreichen wirtschaftlichen Aufbauprogramm für Westeuropa, dem „Marschall-Plan“, in Aussicht gestellt. Die zu bildende staatliche Organisation sollte aber ausdrücklich ein Provisorium sein.
Akzeptiert wurde ein „Bund deutscher Länder“, an dem die einzelnen Länder Teile ihrer Souveränität abgeben, allerdings nicht durch eine verfassungsgebenden Nationalversammlung. Es sollte vielmehr ein parlamentarischer Rat gebildet werden, der hierfür die rechtliche Grundlage schafft. Diese werde man ausdrücklich nicht als „Verfassung“, sondern als „Grundgesetz“ bezeichnen, da es lediglich ein Organisationsstatut für ein die drei Zonen umfassendes „Verwaltungsgebiet Westdeutschland“ sein werde. Auf Druck der Westalliierten akzeptierten die Ministerpräsidenten schließlich auf einer weiteren Konferenz im Jagdschloss Niederwald bei Rüdesheim, nicht mehr in Frage zu stellen, dass ein Staat geschaffen werden sollte und nicht lediglich eine Verwaltungseinheit.
Sachverständige bestimmen den Kurs
Zur Vorbereitung des parlamentarischen Rates beauftragten die Ministerpräsidenten ein Sachverständigengremium mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Grundgesetz. Im August 1948 tagte ein Verfassungskonvent im Schloss Herrenchiemsee. Dieser bestand aus je einem Vertreter der Länder, 14 weiteren stimmberechtigten Mitarbeitern sowie fünf sachverständigen Juristen.
Am 1. September 1948 wurde der Parlamentarische Rat im Museum Alexander Koenig in Bonn mit einer Feier eröffnet. Anders als eine verfassungsgebende Nationalversammlung wählte den Rat nicht das Volk. Gewählt wurden 65 stimmberechtigte Mitglieder von den Landesparlamenten. Die von der Berliner Stadtverordnetenversammlung gewählten 5 Mitglieder waren wegen des Sonderstatus der Stadt nicht stimmberechtigt. Als stimmberechtigte Mitglieder wurden jeweils 27 von der CDU/CSU und der SPD, fünf von der FDP und jeweils zwei von der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), der katholischen Deutsche Zentrumspartei (DZP) und der nationalkonservativen Deutschen Partei (DP) gewählt. Vorsitzender wurde der ehemalige Kölner Oberbürgermeister und spätere erste Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Zu Vizepräsidenten wählte der Rat Adolph Schönfelder (SPD) sowie Hermann Schäfer (FDP). Unter den Abgeordneten gab es nur vier Frauen. Dominiert wurde der Rat sehr stark von Juristen und Beamten. Auch Hochschullehrer waren gut vertreten. Abgeordnete aus der Arbeiterschaft gab es kaum. Dagegen gab es eine Reihe von Mitglieder mit aktiver Vergangenheit im Nationalsozialismus, insbesondere in den Reihen von CDU/CSU und DP.
Das Gegenstück: die Volkskongressbewegung
Unterdessen wurde auf Einladung der Sozialistischen Einheitspartei (SED) in der Besatzungszone der Sowjetunion bereits im Dezember 1947 ein erster „Deutscher Volkskongress“ abgehalten. Die SED hatte Delegierte aus ganz Deutschland dazu eingeladen. Die wichtigste Forderung war die nach einer zentralen deutschen Regierung. Hintergrund war indessen der wachsende Ost-West-Konflikt zwischen der UdSSR und den Westmächten. Der Sowjetunion war es zu diesem Zeitpunkt daran gelegen, ein neutrales und entmilitarisiertes Deutschland zu schaffen. In diesem Deutschland sollten zwar vordergründig bürgerliche Parteien und Organisationen in politische Prozesse eingebunden werden. Allerdings war unverkennbar, dass die SED und deren Organisation darin den Ton angeben sollten.
Die Westmächte befürchteten indessen eine dominierende Einflussnahme der Sowjetunion auf Mitteleuropa. Sie stellten sich von Anfang an gegen die „Volkskongressbewegung“. An zwei weiteren Volkskongressen bis 1949 nahmen zwar noch mehr als 600 Vertreter westdeutscher Parteien und Organisationen teil. Die Ziele der Volkskongresse, insbesondere die Einheit Deutschlands, waren mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland da aber bereits überholt. Zwar hatte der zweite Volkskongress beschlossen, eine gesamtdeutsche Verfassung zur Gründung einer „Deutschen Demokratischen Republik“ auszuarbeiten und in einer Volksabstimmung verabschieden zu lassen. Die Teilnahme an einer Volksabstimmung hatten die Westalliierten in ihren Besatzungszonen allerdings verboten.
Schon in der ersten Sitzung des parlamentarischen Rates stellten die Delegierten der KPD den Antrag, den Rat wieder aufzulösen. Stattdessen plädierten sie für die Teilnahme an den Volkskongressen. Diesen Antrag lehnten die Delegierten freilich mit großer Mehrheit ab. Auf dem dritten Deutschen Volkskongress waren zwar noch immer über 600 Delegierte aus Westdeutschland teil. Deren Ziele waren nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland indessen freilich bereits im Wesentlichen überholt. Ergebnis war schließlich doch noch die Gründung einer „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR), wenn auch beschränkt auf das Gebiet der sowjetischen Besatzungszone.
Über manches war man sich weitestgehend einig
Die Diskussion im parlamentarischen Rat und seinen Ausschüssen waren durchaus konträr und von regionalen wie parteipolitischen und ideologischen Positionen geprägt. Einigkeit bestand jedoch weitestgehend in einigen wesentlichen Punkten:
- Einen demokratischen Staat in einem geeinten Europa zu errichten
- Abschaffung der Todesstrafe
- Garantie der Würde des Menschen als Aufgabe der staatlichen Gewalt
- Schaffung eines starken, unmittelbar vom Volk gewählten Parlaments
- Wahl des Regierungschefs durch das Parlament
- Bildung einer von den Beschlüssen des Parlaments abhängigen Regierung
- Beteiligung des Parlamentes bei der Wahl des Staatsoberhauptes
- Die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Parlamentes. Volksabstimmungen über Gesetze sollten nicht möglich sein
Über viele andere Punkte wurde indessen heftig gestritten.
Konträre Diskussionen
So war ein Streitpunkt die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Abgeordnete Elisabeth Selbert (SPD) schlug vor den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz zu übernehmen. Dagegen gab es heftigen Widerstand vor allem aus der CDU-Fraktion. Stattdessen plädierten deren Abgeordneten für die allgemeinere Formulierung "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Das Thema wurde seinerzeit auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Schließlich übernahm der Rat beide Formulierungen in Artikel 3.
Umstritten war zunächst auch die Zukunft des Beamtenapparates. Es gab lange Diskussionen, ob im zu gründenden Staat überhaupt ein Berufsbeamtentum in der traditionellen Form weiter bestehen soll. Die Alliierten hatten den Parlamentarischen Rat zuvor beauftragt, mit der Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung ein allgemeines öffentliches Dienstrecht auf arbeitsrechtlicher Basis zu schaffen. Bei der Zusammensetzung des parlamentarischen Rates ist es indessen wenig überraschend, dass das bisherige Berufsbeamtentum in seiner Substanz bestehen bleiben soll.
Weitere Kontoversen gab es vor allem über strukturelle Fragen, etwa hinsichtlich der Finanzverfassung und den Zuständigkeiten der Länder. Auch die Bildung eines Bundesrates war umstritten. Die SPD etwa schlug stattdessen die Bildung einer Länderkammer als Teil des Parlamentes vor. Eine heute eher zweitrangig anmutende Diskussion gab es auch hinsichtlich der "Anrufung Gottes". Insbesondere aus den Reihen der CDU/CSU-Abgeordneten wurde schließlich durchgesetzt, dass die Präambel des Grundgesetzes eine Formulierung enthält, nach der das deutsche Volk "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ handelt.
Über die Wirtschaftsverfassung wurde nicht entschieden
Auf eine Wirtschaftsverfassung konnten sich die Delegierten nicht einigen. In Artikel 14 des Grundgesetzes gibt es zwar eine Eigentumsgarantie. Das Eigentum soll allerdings einer „Sozialbindung“ unterliegen. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Auch die Möglichkeit von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit wurde geregelt.
Der parlamentarische Rat nahm schließlich den endgültigen Entwurf des Grundgesetzes mit einer Mehrheit von 53 gegen 12 Stimmen an. Die Abgeordneten der CSU, der Deutschen Partei, der Zentrumspartei und der KPD lehnten das GG ab. Die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigt die Fassung am 12.Mai 1949. Damit das Grundgesetz als Verfassung eines Westdeutschen Staates in Kraft treten konnte, mussten jetzt noch mindestens zweidrittel der Volksvertretungen der Bundesländer zustimmen. Nur der Bayrische Landtag lehnte die Verfassung ab. Bis heute hat Bayern dem Grundgesetz noch nicht offiziell zugestimmt.
Vom Provisorium zur bewährten Verfassung
Der Parlamentarische Rat verkündete das Grundgesetz schließlich am 23.Mai 1949. Damit war die Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Staat gegründet. Aus einem Provisorium wurde im Laufe der Zeit die endgültige Verfassung des geeinten Deutschlands. Der Rat hatte eine wirkliche Verfassung allerdings nicht schaffen wollen. Er war davon ausgegangen, dass zu einem späteren Zeitpunkt das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Nationalversammlung wählen wird, die über eine endgültige Verfassung eines gesamtdeutschen Staates abstimmen wird. Am 03. Oktober 1990 traten die zuvor in der DDR gebildeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Seitdem sind alle Bundesländer in einem gesamtdeutschen Staat vereinigt.
Eine wirklich demokratisch legitimierte Verfassung gibt es also bis heute nicht. Das ändert aber nichts daran, dass es sich beim Grundgesetz um eine bewährte Verfassung handelt, die die Würde des Menschen ganz oben anstellt. Es werden die grundsätzlichen Menschenrechte garantiert. Vor allem die Freiheit aller Menschen und deren Gleichheit vor dem Gesetz. Die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau und das Verbot, Minderheiten zu diskriminieren werden garantiert. Auch die die Rechte von Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften zu bilden und die Tätigkeit als Gewerkschaft auch ungehindert ausüben zu können, sind ein fest verankerter Bestandteil unserer Verfassung.
Das Grundgesetz selbst wird noch Gegenstand einer gründlicheren Betrachtung zum 70. Jahrestag seiner Verkündung am 23.Mai 2019 sein.
Zur Vertiefung:
Grundgesetz (Textfassung)
Frankfurter Dokumente bei Zeit.de:
Grundgesetz und Parlamentarischer Rat auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung:
Der Alliierte Kontrollrat in einfacher Sprache bei „Zeit Klick“:
Zum kalten Krieg auf der Homepage von Planet Wissen (WDR):
Zur Geschichte der DDR auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung: