Copyright by fotomek / Fotolia
Copyright by fotomek / Fotolia

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt die Verfassungsbeschwerden von vier beamtete Lehrerinnen und Lehrer, die wegen der Teilnahme an Streiks Disziplinarstrafen bekommen hatten. Vor dem Bundesverfassungsgericht fand am 17.01.2018 eine Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit des Streikverbotes für Beamte statt. Die Entscheidung wurde damals vertagt. Wir hatten darüber berichtet:

 

Bundesverfassungsgericht vertagt Entscheidung zum Beamtenstreik

Worum geht es?


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass grundsätzlich auch Bediensteten eines Staates das Streikrecht nicht verwehrt werden darf. Staaten können nur diejenigen von diesem Recht ausnehmen, deren Tätigkeit für die nationale oder öffentliche Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten notwendig ist.

Das betrifft vor allem Polizisten und Soldaten. Lehrer*innen gehören auf jeden Fall nicht zu entsprechenden Beschäftigten eines Landes.

Das BVerfG hat bislang die Auffassung vertreten, dass das beamtenrechtliche Verbot, an kollektiven Kampfmaßnahmen (Streiks) teilzunehmen, ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist. Das soll für alle Beamten unabhängig von ihrem Aufgabenbereich gelten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die auch in der Bundesrepublik Deutschland gilt, erlaubt ein Streikverbot aber nur aufgrund einer bestimmten Funktion der Staatsdiener und nicht aufgrund eines Status als Beamter.

Das BVerfG wird nunmehr am 12. Juni 2018 seine Entscheidung treffen. Wir sind gespannt.