Einschüchterungsversuchen und Todesdrohungen begründen sofortige Entlassung eines Beamten. © Adobe Stock - Von cunaplus
Einschüchterungsversuchen und Todesdrohungen begründen sofortige Entlassung eines Beamten. © Adobe Stock - Von cunaplus

2021 entließ die Feuerwehr Bremen einen Beamten auf Probe mit sofortiger Wirkung. Hintergrund war ein Streit, den der Beamte mit einer Frau hatte, zu der er eine außereheliche Beziehung pflegte. Der Beamte hatte Patientendaten von Notfallopfern fotografiert und diese an die Frau weitergegeben. Um die Frau daran zu hindern dies publik zu machen, plante er sie mittels Körperverletzungen und Todesdrohungen einzuschüchtern. Der Dienstherr sah den Beamten als nicht charakterlich geeignet für den Dienst. Gegen die Entlassung wehrte er sich per Eilantrag beim Bremer Verwaltungsgericht (VG).

Verwaltungsgericht: Mangelnde charakterliche Eignung rechtfertigt sofortige Entlassung

Die Richter*innen des VG Bremen entschieden gegen den Beamten.

Seine sofortige Entlassung aus dem Dienst, so das Gericht, sei wegen fehlender charakterlicher Eignung nicht zu beanstanden. Denn er zeige gravierende Mängel bezüglich seiner Zuverlässigkeit, seiner Vertrauenswürdigkeit, dem Pflicht- und Unrechtsbewusstsein sowie seines Rechtsverständnisses. Überdies habe der Beamte durch sein zielgerichtetes, eigennütziges und menschenverachtendes Verhalten das Vertrauen des Dienstherren und der Öffentlichkeit in die Integrität seiner künftigen dienstlichen und außerdienstlichen Lebensführung erschüttert. Dem Dienstherrn sei es daher nicht mehr zuzumuten, den Beamten weiter im Dienst zu belassen.

Beschwerde möglich

Gegen den des Beschluss des VG Bremen ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen statthaft. Sollte der Beamte hiervon Gebrauch machen, werden wir darüber berichten.

Hier finden Sie die den vollständigen Beschluss des VG Bremen