Grundsätzlich ist derjenige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, der hier wohnt und arbeitet.
Seit Jahrzehnten wurde es immer unproblematischer Grenzen zu passieren. Viele Menschen sind ins benachbarte Ausland gezogen, weil das Leben und Wohnen preiswerter war oder, weil es einfach passte.
 

Die Steuer- und Sozialversicherungspflicht von Grenzgängern

Für Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, gibt es viele Abkommen. In der EU, auch zwischen Belgien und Deutschland, gibt es zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen.
 
Neumann ist deshalb trotz des Wohnsitzes im Ausland durch die Tätigkeit im Inland ganz normal in Deutschland steuer-und sozialversicherungspflichtig.
 

Einführung von Homeoffice im Zuge der Covid19-Pandemie

Unternehmen wollten die Ansteckungsgefahr minimieren und haben es vielerorts möglich gemacht, dass Arbeitnehmer*innen die Arbeitsleistung nicht mehr im Betrieb, sondern vom Zuhause aus erbringen. Das betrifft auch Neumann, der die Wartezeit an der Grenze nicht mehr in Kauf nehmen muss.
Folge ist, dass die in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Voraussetzungen für die Anwendung der Grenzgängerregelungen nicht mehr erfüllt werden. Oft enthalten diese Abkommen eine 183 Tage-Regelung. Wird diese überschritten, droht eine komplizierte Aufteilung der Einkünfte auf die beiden betroffenen Länder. Das will niemand.
 

Neue bilaterale Abkommen bei der Besteuerung

Eine Änderung der bisherigen steuerlichen Behandlung für die Grenzgänger sollte durch die befristete Tätigkeit vom Homeoffice vermieden werden. Daher wurde verhandelt und mit vielen Ländern bereits Abkommen getroffen, die dem Rechnung tragen.
 
Auch Neumann kann durchatmen. Es gibt eine Konzwider BundesDeutschland und dem KönigBelvom 6. Mai 2020 über die Besteuerung von Grenzpendlern. Für die Zeiten in denen wegen der Pandemie Homeoffice geleistet wird, gilt die Besteuerung weiterhin in Deutschland.
Das Abkommen ist auch keine Einbahnstraße. Es gilt also auch für denjenigen, der in Deutschland wohnt und normalerweise in Belgien arbeitet. Beide Länder haben sich zur Anwendung ausdrücklich für die Zeiten, in denen wegen der Pandemie Homeoffice geleistet wird, verpflichtet. Die Tage müssen durch geeignete Bescheinigungen nachgewiesen werden. Dazu reicht eine Arbeitgeberbescheinigung.
 

Und andere Länder?

Beispielsweise wurden auch neue Regelungen getroffen mit der Schweiz, Niederlande, Luxemburg, Österreich. Sie wurden z.T. wegen der anhaltenden Pandemie auch schon verlängert.
 
Über die von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen kann man sich beim Bundesministerium der Finanzen informieren.

In der EU, auch zwischen Belgien und Deutschland, gibt es zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen. Wer in Belgien wohnt und in Deutschland arbeitet, ist in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich

 

Was gilt bei der Sozialversicherung?

Steuer ist die eine Sache, aber was ist unter anderem mit der Krankenversicherung? Es gibt als zentrale Schnittstelle die DVKA. Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
Diese hat mit einem Rundschreiben im März 2020 klargestellt:
Eine vorübergehende Änderung des Tätigkeitsortes oder der Verteilung der Arbeitszeit hat keine Auswirkungen auf das anwendbare Sozialversicherungsrecht.
 
Für Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die bisher als Grenzgänger eingestuft worden waren und die nun vorübergehend für bis zu 24 Monate im Homeoffice im Heimatland tätig werden, treten keine Änderungen im Sozialversicherungsrecht ein.

Das sagen wir dazu:

Manchmal wird hinter den Kulissen regiert und reagiert. Schön, dass die Staaten hier so schnell und fast unbürokratisch reagiert haben.

Klar ist aber auch, dass es nur für das pandemiebedingte Homeoffice gilt. Wenn sich rausstellt, dass nach der Pandemie trotzdem weiter im Homeoffice gearbeitet wird, müssen neue Regelungen her oder für die Personen ändert sich einiges.