IBAN / BIC Fehlbuchung
IBAN / BIC Fehlbuchung

Mit Beschluss vom 08.04.2016 hat das Sozialgericht Koblenz entschieden, dass die Rentenversicherung nach einer fehlgeleiteten Rentenzahlung an einen unbekannten Dritten dazu verpflichtet ist, die Rente an den eigentlich Rentenberechtigten erneut auszuzahlen.

Verantwortung für Fehlbuchung lag bei der Rentenversicherung

Im Vorfeld der anstehenden Rentenzahlung für März 2016 teilte der Rentner der Service-Stelle des Rentenversicherungsträgers irrtümlich eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung mit. Diesen Fehler korrigierte er anschließend jedoch sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Bank. Die Service-Stelle wurde noch vor der anstehenden Rentenzahlung über die richtige Bankverbindung informiert. Ungeachtet dessen überwies der Rentenversicherungsträger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, welches einer unbekannten Person gehört.

Nachdem der Rentner keinen Zahlungseingang auf seinem Konto feststellen konnte, monierte er dies. Der Rentenversicherungsträger weigerte sich zu zahlen und meinte, der Rentner könne sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst besorgen.

Rentner beantragt Erlass einer einstweiligen Anordnung

Da der Rentner für seine Lebensführung nahezu kein Geld mehr hatte, beantragte er beim Sozial-gericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dem gab das Sozialgericht statt und gab dem Rentenversicherungsträger auf, das Geld unverzüglich auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Dieser sei für die Fehlbuchung nicht verantwortlich, da er das richtige Konto noch rechtzeitig mitgeteilt habe. Ihm sei angesichts seiner finanziellen Situation auch nicht zumutbar, noch länger auf seine Rente zu warten.

Anmerkung:

Hier hat das Sozialgericht Koblenz wahrlich schnell gehandelt um dem Rentner aus seiner prekären finanziellen Lage heraus zu helfen. Eine sehr begrüßenswerte Entscheidung, wenn man bedenkt, dass Sozialgerichte nicht immer die Schnellsten sind, wenn es darum geht über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu entscheiden.

Geradezu befremdend, um nicht zu sagen ungeheuerlich ist die Reaktion der Rentenversicherung zu bewerten, die sich, obwohl das Verschulden bei ihr lag, weigerte dem Rentner die fällige Rentenzahlung zur Auszahlung zu bringen und diesen darauf verwies, sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst zu besorgen.


Link zur Pressemitteilung des Sozialgericht Koblenz vom 21.04.2016