Noch ist die Regelung nicht in Kraft, nach der Arbeitnehmer*innen mit langer Beschäftigungszeit bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können. Besonders diejenigen, die kurz vor dieser Altersgrenze sollten sich jedoch schon heute mit ihren Möglichkeiten vertraut machen.

Hierfür bietet die Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand nun eine Anleitung. Sie stellt die geplanten Regelungen anhand anschaulicher Beispiele dar und erläutert den sinnvollsten Weg in den hochverdienten Ruhestand.


Die Broschüre „Die Möglichkeit des Bezuges einer abschlagsfreien Rente mit Erreichen des 63. Lebensjahres“ können Sie hier herunterladen.