Die Regelungen über die abschlagsfreie Rente mit 63 sind am 01.07.2014 in Kraft getreten, nach der Arbeitnehmer*innen mit langer Beschäftigungszeit bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können. Besonders diejenigen, die kurz vor dieser Altersgrenze sollten sich jetzt mit ihren Möglichkeiten vertraut machen.

Hierfür bietet die Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand eine Anleitung. Sie stellt die geplanten Regelungen dar und erläutert Risiken und Fallstricke.

Die Broschüre „abschlagsfreien Rente mit 63“ können Sie hier herunterladen.