Ein mittlerweile 71-jähriger Schweißer blickt auf 17 Jahre dauernde Rechtsstreitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft im Anschluss an einen Arbeitsunfall zurück. Er wollte schon aufgeben. Das Durchhalten hat sich gelohnt. Endlich erhält er eine Verletztenrente.
Ist er ein Querulant? Auf keinen Fall. Er hatte nur 1990 das Pech, von einem Arbeitsgerüst herunterspringen zu müssen, da die darunter befindlichen Rollen wegrutschten. Bei der harten Landung aus 2,20 Metern Höhe verletzte er sich den Fuß.
Erst 1992 konnte er wieder arbeiten. Der Rechtsstreit mit der Berufsgenossenschaft über die Zahlung einer Unfallrente zog sich durch mehrere Instanzen bis zum Jahr 2000. Eine Rente wurde ihm nicht zugesprochen, da die verbliebenen Unfallfolgen nur mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 10 % gewertet wurden. Und erst ab einer MdE von 20 % wird eine Rente gewährt.
Wenigstens mit orthopädischem Schuhwerk wurde er dann versorgt.
Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt
Im Jahr 2006 stellte der Schweißer, Mitglied der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einen Verschlimmerungsantrag. Wiederum wurde nur eine MdE von 10 % angenommen und dann im Rechtsstreit die Zahlung der überwiegenden Kosten für das orthopädische Schuhwerk zugesichert.
Außerdem trat bei ihm im Jahr 2006 eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit auf, die von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt wurde.
Jetzt schien der Weg für eine Verletztenrente frei. Tritt nämlich zu einer MdE von 10 % ein weiterer Versicherungsfall mit einer MdE von ebenfalls 10 % hinzu, wird eine Verletztenrente als sogenannte Stützrente gezahlt.
Auch die Stützrente wurde abgelehnt
Doch weit gefehlt. Wiederum verweigerte die Berufsgenossenschaft die Zahlung. Wiederum musste der Gewerkschafter klagen. Erst im Jahr 2012 vor dem Landessozialgericht war die Berufsgenossenschaft bereit, eine MdE von 15 % für die Lärmschwerhörigkeit ab 2006 anzuerkennen.
Grund zum Feiern? Nein, nun war die Berufsgenossenschaft der Meinung, die Unfallfolgen am Fuß würden jetzt weniger als 10 % betragen, also im Ergebnis doch unter 20 %. Daher wurde die Rentenzahlung weiter verweigert.
Mittlerweile wollte der Schweißer aufgeben. Doch seine Vertreterin von der DGB Rechtsschutz GmbH konnte ihn vom Weitermachen überzeugen.
Die Wende
Im Juni 2014 kam dann endlich die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin, dass die Fußverletzung weiterhin mit 10 % bewertet wird. Gegen diese Entscheidung wurde keine Berufung mehr eingelegt, so dass jetzt feststeht, dass endlich und rückwirkend ab 2006 eine Rente gezahlt wird.
Besser anlegen als bei der Berufsgenossenschaft kann man das Geld nicht. Der Gewerkschafter erhält jetzt eine satte Nachzahlung in Höhe von 21.000 Euro. Die Summe ist mit 4 % zu verzinsen, so dass die lange Prozessdauer wenigstens entschädigt wird. Allein der Zinsbetrag macht etliche tausend Euro aus.
Und der Schweißer kann sich über eine monatliche Verletztenrente in Höhe von 217 Euro freuen.