Als Held*innen des Alltags in der Pandemie beklatscht. Jetzt endlich soll das karge Arbeitsentgelt in der Altenpflege angehoben werden. © Adobe Stock - Von New Africa
Als Held*innen des Alltags in der Pandemie beklatscht. Jetzt endlich soll das karge Arbeitsentgelt in der Altenpflege angehoben werden. © Adobe Stock - Von New Africa

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beruft eine achtköpfige Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche. Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche. Die Pflegekommission spricht zudem Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen im Hinblick auf Urlaub aus.


Die Kommissionsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Durch das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege vom November 2019 wurden die Einflussmöglichkeiten der Kommission verbessert. Sie ist jetzt dauerhaft eingerichtet. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Bis Dezember 2023 sollen die Mindestlöhne in der Altenpflegebrache deutlich steigen

Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. April 2022 gültig. Sie sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 12 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 12,50 Euro und für Pflegefachkräfte 15 Euro betragen. Die Mindestentgelte steigen zum 1. April 2022 noch einmal auf 12,55 Euro, 13,20 Euro und 15,40 Euro.


Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Bis Dezember 2023 soll nach Empfehlung der Kommission der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde angehoben werden.

Die Pflegekommission empfiehlt auch mehr Urlaub für Pflegekräfte

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.„Die Pandemie und ihre Folgen haben uns jeden Tag vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft ohne Pflegekräfte nicht funktioniert“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und er fügt hinzu, dass es auch Beschäftigte in der Altenpflege seien, die jeden Tag aufs Neue Großartiges leisten würden und mit enormen zusätzlichen Belastungen konfrontiert seien.

 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weist darauf hin, dass Pflege- und Betreuungskräfte fachlich hochkompetent seien, was sich auch in der Bezahlung ausdrücken müsse.

 

Auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission soll das Ministerium die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festsetzen. Erst damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

 

Mehr Informationen gibt es auf
der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit: