Neumann arbeitet in einem kleinen Lebensmittelgeschäft. Der Laden brummte dieses Jahr und nicht nur beim Verkauf von Klopapier. Neumann und auch alle anderen Beschäftigten haben richtig reingehauen. Sein Chef hat versprochen, allen was Gutes zu tun. Da bietet sich die Corona-Prämie an.

Die Prämie ist steuerfrei

Jede Zuwendung an den Arbeitnehmer ist grundsätzlich steuer-und sozialversicherungspflichtig, wenn die Steuerfreiheit nicht ausdrücklich geregelt ist. Zwischenzeitlich wurde dies extra in § 3 EStG aufgenommen:


Steuerfrei sind
[...]
11a. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro;

Keine Abgaben zur Sozialversicherung - auch ein Geschäft für den Arbeitgeber

Wenn die Leistung steuerfrei ist, folgt daraus, dass auch keine Sozialabgaben anfallen. Bei normalem Lohn kosten den Chef 1.000 € brutto schnell mindestens ein Drittel mehr (z.B. 1.350 €). Denn Neumanns Chef und Neumann werden ja beide mit Sozialabgaben belastet. Beim Arbeitnehmer kommen aber weniger als die Hälfte der Arbeitgeberaufwendung an. Neumanns eigene Sozialbeiträge betragen ca 22% plus individueller Steuersatz ebenfalls circa 22%. So kommen von den aufgewendeten 1.350 € des Chefs grade mal 560 € bei Neumann an (1.000 € abzüglich 2 x 22 % davon).

Wie hoch kann diese Prämie sein?

Neumanns Chef will mit den Beschäftigten einen Deal machen. Er zahlt die Corona Prämie voll, also in Höhe der möglichen 1.500 €. Dies noch mit der Abrechnung November. Im Gegenzug wird das bisher gezahlte Weihnachtsgeld halbiert.
 
Neumann hat 1.000 € Weihnachtsgeld brutto bekommen, hätte also ein Plus von 1.500 € netto und ein Minus von 500 € brutto. Wie oben berechnet bedeutete das insgesamt 1.220 € plus.
Aber dafür ist die Prämie doch nicht gedacht, oder?

Umgehungen werden verhindert

Nein, das ist nicht legal. Arbeitgeber sind immer wieder pfiffig, wenn es darum geht, Ideen zu entwickeln, normalen Bruttolohn in Nettovergütungen umzuwandeln, um selbst letztlich Sozialbeiträge zu sparen. Bei der Corona Prämie aber muss es sich um eine zusätzliche zum normalen Gehalt zu zahlende Leistung handeln. Weder geht ein Gehaltsverzicht, der dann durch die Prämie ersetzt wird, oder eine Gehaltsumwandlung oder eine Zahlung statt eines Weihnachtsgeldes.

Keine Branchenbindung

Es ist egal, ob Neumann in der Lebensmittelbranche oder in einem anderen Bereich arbeitet.
Die Prämie kann für jede Branche überall von März bis Dezember 2020 steuer-und sozialabgabenfrei gezahlt werden.

Zahlung kann auch an Teilzeitbeschäftigte erfolgen

Wie immer sollte ein Arbeitgeber daran denken, dass auch im Arbeitsverhältnis der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Arbeitgeber können differenzieren, nicht aber willkürlich und sachlich unbegründet zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer. Da bietet sich an, wenn Vollzeitbeschäftigten die volle Prämie gezahlt werden soll, dies für die Teilzeitbeschäftigten entsprechend ihrem Arbeitszeitvolumen umzurechnen. Arbeitet jemand halbe Tage, bekäme er so 750 €.
Auch gegenüber geringfügig Beschäftigten kann entsprechend die Zahlung erbracht werden.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die Prämie?

Jetzt muss man doch auf die Branchen gucken. In vielen Bereichen ein klares Nein.
 
Teile der Beschäftigten im Gesundheitswesen haben Anspruch auf die Prämie. Anders als bei Neumann ist diese aber nicht nur abgabenfrei, sondern wird vom Bund bzw. in Teilen auch von den Ländern finanziert.

Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben am 03.09.2020 ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus entwickelt und Minister Spahn vorgelegt. Es sieht die Bereitstellung von 100 Millionen € für die Zahlung von Prämien von bis zu 1.000 € an durch die Versorgung von COVID-19-Patienten besonders belastete Pflegekräfte vor. Dazu findet sich die Pressenotiz:

Die Mittel aus dem 100-Millionen-Euro-Topf werden den Krankenhäusern zugewiesen, die bis zum 30.9.2020 eine bestimmte Mindestzahl von COVID-19-Fällen vorweisen. Damit ist der Grad der Betroffenheit eines Krankenhauses durch die Pandemie ausschlaggebend für die Einbeziehung in das Konzept. Die Zuordnung der Mittel für Corona-Prämien auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll anhand von objektiven Kriterien zielgenau zu je 50 Prozent nach pandemiebedingter Belastung und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal ausgestaltet werden.

Die 100 Millionen Euro sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der im Wesentlichen aus Beitragsmitteln der GKV-Versicherten finanziert wird, entnommen werden. Eine gesonderte Beteiligung der PKV wird erwartet. Ebenfalls appellieren GKV-Spitzenverband und DKG an die Bundesländer, eine aufstockende Finanzierung zur Erhöhung der Prämie um 500 Euro zu leisten.

Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege

Hier war man schneller. Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist am 23. Mai 2020 in Kraft getreten. Es wurde ein Bonus für alle beschlossen, die in der Altenpflege arbeiten, also unabhängig ob Fachkraft, Angelernt /noch in Ausbildung oder bei einem Dritten beschäftigt, von Vollzeit bis Geringfügig. Entscheidend ist der Bemessungszeitraum zwischen März und Oktober 2020. Die höchste Prämie erhalten die Vollzeitkräfte, die mehr als 25% ihrer Arbeitszeit Pflege-und Betreuungsdienst ausüben. Bei geringerer Arbeitszeit fällt sie anteilig geringer aus. Manche Bundesländer stocken sie noch auf.
 
Die Arbeitgeber erhalten die Zuschüsse auf Antrag und müssen diese an die Beschäftigten weiterleiten. Der Bund sollte bereits ausgezahlt haben, die Länder agieren sehr unterschiedlich.

Brandneu: Tarifvertrag öffentlicher Dienst TV Corona-Sonderzahlung 2020

Im öffentlichen Dienst wurde ein Tarifvertrag geschlossen, der eine Corona-Sonderzahlung vorsieht.
Dies um die besonderen Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen in der Corona-Krise zu honorieren.
Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 €o, die mittleren (9-12) 400 €, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 €, für Auszubildende 225 € (Bund 200 €).
 
Für Beamte hat der Bundesminister des Innern, am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt. Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt.

Das sagen wir dazu:

All die Neumanns, die durch ihre Arbeit das System zusammenhalten, hätten die nicht auch die Prämie verdient? Wenigstens wurde nach dem Bereich der Altenpflege jetzt für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern nachgelegt.

Die Corona-Prämie ist bei den Arbeitgebern noch gar nicht so bekannt. Es spricht nichts dagegen, den Arbeitgeber darauf anzusprechen. Die Prämie kann noch bis zum 31.12.2020 gezahlt werden.