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Lohn

Lohn

Alles, was Sie wissen müssen

Es geht um's Geld. Und damit um die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers. Doch die meisten Arbeitnehmer*innen bekommen ihren Lohn erst nach getaner Arbeit. Sie sind damit immer dem Risiko ausgesetzt, für die Arbeit, die sie geleistet haben, nicht oder nicht ausreichend bezahlt zu werden. Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten treffen Arbeitnehmer*innen immer an der empfindlichsten Stelle: dem Geldbeutel. Deshalb ist schnelle Gegenwehr gefragt.

Was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig auszahlt, erfahren Sie hier.

Checklisten |

Lohn

Direktzusage

Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, bei Eintritt des Versorgungsfalles (Erreichen einer Altersgrenze, Eintritt von Invalidität oder Tod) dem Beschäftigten oder dessen Hinterbliebenen eine vereinbarte Versorgungsleistung zu gewähren. Es handelt sich um eine Arbeitgeberleistung – der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenversicherung eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab und bezahlt die Beiträge. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Versorgungszusage und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls der Begünstigte (oder die Hinterbliebenen).

Pensionskasse

Bei der Pensionskasse wird die betriebliche Altersversorgung von einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung (in aller Regel ein Lebensversicherungsunternehmen) durchgeführt. Die Pensionskasse. gewährt dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge; der Arbeitnehmer ist Begünstigter.

Pensionsfond

Der Pensionsfond ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Er erbringt ausschließlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens. Die Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen, allerdings darf der Pensionsfond im Unterschied zu Direktversicherung und Pensionskasse nicht für alle Leistungsfälle eine Beitragsleistungsgarantie abgeben.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, häufig in der Rechtsform eines e. V. oder einer Stiftung. Die Unterstützungskasse gewährt auf die zugesagten Leistungen keinen Rechtsanspruch, was jedoch historisch bedingt ist. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist jedoch mit der einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds vergleichbar.