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Lohn

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Alles, was Sie wissen müssen

Es geht um's Geld. Und damit um die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers. Doch die meisten Arbeitnehmer*innen bekommen ihren Lohn erst nach getaner Arbeit. Sie sind damit immer dem Risiko ausgesetzt, für die Arbeit, die sie geleistet haben, nicht oder nicht ausreichend bezahlt zu werden. Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten treffen Arbeitnehmer*innen immer an der empfindlichsten Stelle: dem Geldbeutel. Deshalb ist schnelle Gegenwehr gefragt.

Was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig auszahlt, erfahren Sie hier.

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Betriebsrente und Insolvenz

Was bei Firmeninsolvenz mit der Betriebsrente geschieht, hängt davon ab, ob das insolvente Unternehmen gerettet werden kann. Dann sichert nach wie vor der bisherige Arbeitgeber die Betriebsrente. Wird das Unternehmen – auch nur teilweise – von einem anderen übernommen, gewährt der Rechtsnachfolger, also der neue Arbeitgeber, die Betriebsrente. Kann ein Unternehmen nicht saniert werden, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein:

Die laufenden Betriebsrenten werden mit dem Wert, der zum Insolvenzzeitpunkt gilt, vom PSVaG übernommen. Die bestehenden, unverfallbaren Anwartschaften für spätere Betriebsrenten werden vom PSVaG festgestellt und von diesem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gezahlt. Alle von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer, die unverfallbare Anwartschaften oder Ansprüche auf Betriebsrente haben, können sich direkt an den PSVaG, 50963 Köln wenden.