Verstöße gegen freiheitlich demokratische Grundordnung können Kündigung begründen. Copyright by kwarner /fotolia
Verstöße gegen freiheitlich demokratische Grundordnung können Kündigung begründen. Copyright by kwarner /fotolia

Der seit acht Jahren als angestellter Grundschullehrer tätige Kläger hatte über seinen Youtube-Kanal antisemitische Videos und Verschwörungstheorien verbreitet. 
 

Kein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Da der Pädagoge in unangemessener Weise Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland verächtlich gemacht, sie angegriffen und verunglimpft habe, kam das Berliner Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, das er dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet sei.
 
Nach Auffassung der zur Entscheidung berufenen Richter*innen könne daher nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.
 

Persönliche Einstellung des Lehrers mit Tätigkeit als Lehrer unvereinbar

Dem Kläger, so das Gericht, komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin ist für den Kläger das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegeben.
 
Hier geht es zur Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.01.2019

Rechtliche Grundlagen

§ 3 (1) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

§ 3 (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen TV-L
(1) 1Die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen. 2Die Beschäftigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.