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Hier geht es um alles: Mit der Kündigung beendet der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis - egal ob es sich noch in der Probezeit befand oder schon seit mehreren Jahrzehnten bestand.
Für den/die Betroffene*n hingegen steht damit die bürgerliche Existenz auf dem Spiel. Klar, dass jetzt etwas getan werden muss. Und zwar schnell, denn nur wer innerhalb von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt, kann die Kündigung für unwirksam erklären lassen oder eine Abfindung erstreiten.
Aus unserer umfangreichen Erfahrung mit Kündigungsschutzverfahren berichten wir hier.
Vor den Arbeitsgerichten schließen die Arbeitnehmer*innen häufig Abfindungsvergleiche. Dabei können rechtliche Probleme auftauchen. Wer sich da gut auskennt, ist im Vorteil!
Hier können Sie testen, wie sattelfest Sie bereits sind.