Die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien wirft ihre Schatten voraus. Nicht nur Kinder sammeln und tauschen jetzt Panini-Bilder.

 

Und so kam es, wie es kommen musste: Ein Einzelhandelsgeschäft kündigte einer 36-jährigen Kassiererin fristlos. Sie soll einen Karton voller Fußballbilder entwendet haben. Diese Kicker-Porträts  wurden an der Kasse des Supermarkts an Kunden für einen Einkauf ab 10,-€ abgegeben.

Die Kassiererin war von der auch auf dem Parkplatz installierten Überwachungskamera dabei gefilmt worden, wie sie einen Karton voller Bilder in den Kofferraum ihres Autos gelegt hatte. "Nur versehentlich" erklärte die Angestellte. Sie habe nur leere Kartons gebraucht und nicht bemerkt, dass ein Karton die Bilder enthielt.

 

Bagatelldelikte -- Fall "Emmely"

 

Das Thema "Bagatelldelikte im Arbeitsverhältnis" ist spätestens seit dem "Fall Emmely" in aller Munde. 

Auch bei dem Vorwurf des Diebstahls von Fußballbildchen wies das Arbeitsgericht auf die bestehende Rechtslage hin: Diebstahl auch geringwertiger Sachen kann ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung begründen. Aber der Kassiererin müsse eine vorsätzliche Entwendung nachgewiesen werden. Und eine umfangreiche Interessenabwägung unter Einbeziehung der Interessen des Arbeitgebers und der Beschäftigten sei erforderlich.

Dieses brauchte jedoch im vorliegenden Fall nicht aufgeklärt zu werden: Arbeitgeber und Kassiererin haben sich (widerruflich) geeinigt.

 

Michael Mey, Online-Redakteur, Hagen

 

Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2 Ca 1442/14

  

Das Urteil zum "Fall Emmely" (BAG am 10.6.2010, 2 AZR 541/09) finden Sie hier