Die Krankenkassen wollen, dass Menschen mit Atemwegserkrankungen sich ab sofort wieder persönlich zum Arzt begeben, wenn sie eine Krankschreibung benötigen. Copyright by Adobe Stock / Aleksandra Suzi
Die Krankenkassen wollen, dass Menschen mit Atemwegserkrankungen sich ab sofort wieder persönlich zum Arzt begeben, wenn sie eine Krankschreibung benötigen. Copyright by Adobe Stock / Aleksandra Suzi


Ist ein*e Arbeitnehmer*in krank und kann aus diesem Grund nicht mehr zur Arbeit, kann der Arbeitgeber spätestens ab dem dritten Tag der Krankheit verlangen, dass die/der Arbeitnehmer*in eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Eine solche darf der Arzt aber nur ausstellen, wenn er die/den Patient*in persönlich untersucht hat. Weil es auch zur schnelleren Verbreitung des Virus beiträgt, wenn gerade diejenigen Arztpraxen aufsuchen, die infiziert sind, sollte aber ein Besuch der Hausarztpraxis möglichst vermieden werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Patient infiziert sein könnte.

Seit Anfang März war Krankschreiben auch nach telefonischem Kontakt möglich

Die KBV hatte deshalb Anfang März 2020 pragmatisch entschieden, dass Ärzt*innen ihr Patient*innen auch nach telefonischem Kontakt krankschreiben können, wenn bei ihnen Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Wir hatten darüber berichtet:
„Krankschreiben jetzt auch telefonisch möglich“:
Der Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) der gesetzlichen Krankenversicherungen hat beschlossen, dass es ab Montag keine telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden mehr geben soll.

Der DGB fordert, dass Ärzt*innen bis auf Weiteres  nach telefonischem Kontakt krankschreiben können.

Der DGB hat diese Entscheidung des GBA scharf kritisiert.  Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Vorstandes sagte dazu: "Jetzt zu beschließen, sich bei Atemwegsbeschwerden nicht mehr telefonisch krankschreiben zu lassen, zeugt von wenig Realitätssinn des GBA und tiefem Misstrauen gegenüber den Beschäftigten. Zum einen sind wir mit der Corona-Pandemie noch lange nicht über den Berg - seitens des GBA und der gesetzlichen Krankenversicherung von Normalität zu reden, verkennt vollkommen die bestehende Gefährdung durch das Corona-Virus und den eklatanten Mangel an Schutzausrüstung für das Personal in den Arztpraxen."

Es sei zudem wissenschaftlich erwiesen, dass Beschäftigte stark dazu neigen, erkrankt zur Arbeit zu gehen, so Annelie Buntenbach. Das sei gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, in der viele Menschen erhebliche Lohneinbußen erfahren, hoch gefährlich.

Der DGB plädiert deshalb dafür, dass die Sonderregelung mindestens bis zum Ende des 1. Halbjahrs weiter gilt.


DGB zu: "Möglichkeit für telefonische Krankschreibung verlängern statt abschaffen"

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