Geld für Streikbruch – die Rechtsprechung ist hier zu großzügig mit der Arbeitgeberseite.
Geld für Streikbruch – die Rechtsprechung ist hier zu großzügig mit der Arbeitgeberseite.

Mit der Anerkennung von Streikbruchprämien als Kampfmittel in der Entscheidung vom 14. August 2018 setzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechungslinie fort.
 

Streikbruchprämie grundsätzlich zulässig

Tendenziell bejahte dies der 1. Senat des BAG schon in einer Entscheidung vom 13. Juli 1993, wobei er auf eine „sicher notwendige Begrenzung dieses Kampfmittels  - etwa im Hinblick auf unangemessen hohe Prämien“ im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung hinwies.
 
In der Entscheidung vom 14. August 2018 bestätigt der 1. Senat diese Tendenz und erkennt die Streikbruchprämie nun als grundsätzlich zulässiges Arbeitskampfmittel an.
 
Die in Bezug auf atypische Arbeitskampfformen der Arbeitnehmerseite hervorgehobene Arbeitskampfmittelfreiheit wird dabei auch dem einzelnen, nicht verbandsangehörigen Arbeitgeber zugebilligt.
 

Höhe der Prämie muss nicht mehr verhältnismäßig sein

Darüber hinaus sollen die Höhe der Streikbruchprämie und ihr Verhältnis zum Verdienst der Arbeitnehmer aber regelmäßig keine Rolle mehr spielen. Die Streikbeteiligung wird damit dem freien Spiel der Finanzkraft überlassen.
 
Indem das BAG die Höhe der Prämien und ihr Verhältnis zum regelmäßigen Entgelt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung grundsätzlich. entzieht, gibt es Arbeitgebern ein mächtiges Abwehrmittel in die Hand.
 
Die Entscheidung ist aus verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Gründen nicht überzeugend. Eine weitere gerichtliche Überprüfung dieser Fragen ist daher angezeigt.
 
Dieser Beitrag ist aus der Fachzeitschrift Arbeit und Recht, ISSN 0003-7648, Nr. 1/2020, 68. Jahrgang.
 
»Arbeit und Recht« ist eine der profiliertesten Autoren-Fachzeitschriften. Sie befasst sich intensiv, differenziert und auf wissenschaftlichem Niveau mit dem deutschen und europäischen Arbeitsrecht. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und der DGB Rechtsschutz GmbH bietet die Fachzeitschrift vertiefte Informationen zur deutschen und europäischen Rechtspolitik und Rechtsetzung  - immer mit Fokus auf Wissenschaft, gerichtliche und gewerkschaftliche Praxis.
 
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