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Betriebsräte und Personalräte

Betriebsraete Personalraete

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Alles, was Sie wissen müssen

Betriebs- und Personalräte sind die Vertreter der Beschäftigten in den Betrieben und dem öffentlichen Dienst. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze statten die Betriebs- und Personalräte mit umfangreichen Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten aus. Da kommt es schon einmal vor, dass es in der Sache handfeste Auseinandersetzungen mit dem Chef gibt. Schließlich sind Personalvertretungen nicht dafür da, sich mit der Führungsebene anzufreunden.

Berichte über unsere Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten und alles andere zu diesem Thema finden Sie hier.

Tipps |

Betriebsräte und Personalräte

Wenn es schnell gehen muss

Wird bei einer Entscheidung des Arbeitgebers das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats missachtet, und besteht die Gefahr, dass die Auswirkungen dieser Entscheidung unmittelbar bevorstehen, kann der Betriebsrat mit dem Antrag einer einstweiligen Verfügung verhindern, dass Fakten geschaffen werden. Der Beschluss des Arbeitsgerichts ist sofort zu befolgen, auch wenn Beschwerde hiergegen beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden kann. Mit Hilfe der einstweiligen Verfügung kann der Betriebsrat auch bevorstehende Verstöße des Arbeitgebers unterbinden. Voraussetzung des Antrags auf einstweilige Verfügung ist zunächst ein Verfügungsanspruch – das Ziel des Betriebsrats ist, seine Rechte zu sichern: Mitbestimmungsrechte, Ansprüche auf Sachmittel, die Abwehr von Eingriffen des Arbeitgebers oder das Recht auf Einhaltung von Betriebsvereinbarungen.

Weitere Voraussetzung ist ein Verfügungsgrund – eine besondere Eilbedürftigkeit des Handelns. Es muss unzumutbar sein, auf das Monate dauernde Verfahren in der Hauptsache zu warten. Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist – wie auch für alle anderen Beschlussverfahren – ein formeller Betriebsratsbeschluss notwendig.