Engagierte Betriebsräte der DB Sicherheit v.l.n.r Alexander Wolter, Cengiz Algün und Abdullah Albayrak
Engagierte Betriebsräte der DB Sicherheit v.l.n.r Alexander Wolter, Cengiz Algün und Abdullah Albayrak

Unter der Überschrift „Hamburger Advokaten in Bayern auf Betriebsratsjagd!“ 

berichteten wir am 26.03.2017 über den Verlauf zweier Kammerverhandlungen vor dem Münchener Arbeitsgericht, bei denen es um die gerichtliche Zustimmungsersetzung zu außerordentlichen Kündigungen zweier Betriebsratsmitglieder der DB Sicherheit ging:

Direkt zu unserem Beitrag/Bericht:„Hamburger Advokaten in Bayern auf Betriebsratsjagd!“

 

Am 28. März 2017 haben die Vorsitzenden der 25. Und 26. Kammer des Arbeitsgerichts München die Entscheidungen verkündet. In beiden Fällen wurden die Anträge auf Zustimmungsersetzung abgewiesen. 

Keine Kündigungsgründe ersichtlich 

Nach der Verkündung beider Entscheidungen wurden diese durch die Vorsitzenden der zur Entscheidung berufenen Kammern kurz wie folgt begründet:

Nach eingehender Prüfung der Vorwürfe, konnten keine Gründe für eine für Tat- oder Verdachtskündigung festgestellt werden. 

Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden den Parteien demnächst zugestellt. Sobald diese vorliegen, werden wir auch hierüber berichten.

Hochspezialisierte arbeitsrechtlich tätige Rechtsanwaltskanzlei?

Aus der Sicht des Autors waren diese Entscheidungen zu erwarten. Denn außer einem als „aufgebläht“ zu bezeichnenden Auftreten hatten die Verfahrensbevollmächtigten der DB Sicherheit, die sich auf Ihrer Internetseite als „eine hochspezialisierte, ausschließlich arbeitsrechtlich tätige Rechtsanwaltskanzlei“ bezeichnen, wenig, besser gesagt, gar nichts, zu bieten. 

Mangelnde Rechtsprechungskenntnisse?

Als Beobachter der Verhandlungen liegt die Annahme nicht ferne, dass es sich bei den von oben genannter Kanzlei ins Rennen geschickten Advokaten um solche gehandelt haben könnte, denen Zustimmungsersetzungsverfahren und die Beachtung der hier zu beachtenden Vorschriften nicht unbedingt geläufig sind. 

Denn offenkundig hatten sie sich nicht in dem erforderlichen Maße mit der Rechtsprechung zum Thema Darlegungs- und Beweislast und der Fristenberechnung des § 626 (2) BGB vertraut gemacht. 

DB Sicherheit nimmt Imageschaden durch sinnlose Verfahren in Kauf 

Denn hätten derartige Kenntnisse bestanden, so hätte man der Auftraggeberin, der DB Sicherheit und auch den betroffenen Betriebsratsmitgliedern, die Verfahren ersparen können. Im Rahmen einer fachkundigen anwaltlichen Beratung hätten sie von der Einleitung der Zustimmungsersetzungsverfahren abraten müssen. 

Dies hätte der DB Sicherheit, einer Tochter des Staatsunternehmens Deutsche Bahn AG, nicht nur Kosten erspart. Auch hätte man einen Imageschaden, der durch solche überflüssigen Verfahren immer eintritt, vermeiden können.

Hamburger Kanzlei auch in NRW auf Betriebsratsjagd

Offenkundig hat die Tochter der Deutsche Bahn AG zum „großen Halali“ geblasen, um sich engagierter Betriebsräte zu entledigen. Denn nicht nur in Bayern, sondern auch in Nordrhein-Westfalen, setzte sie die Hamburger Betriebsratsjäger auf den dortigen Vorsitzenden des Betriebsrats im Regionalbereich West und Mitglied des Gesamtbetriebsrates der DB Sicherheit an.

Standardbegründung „verpufft" auch in Dortmund

In dem dortigen Zustimmungsersetzungsverfahren ging es, wie konnte es auch anders sein, um einen behaupteten Arbeitszeitbetrug, der sich mehrere Jahre hingezogen haben soll. Auch diese „Hamburger Standardbegründung“, erwies sich als „heiße Luft“.

Sie führte am 14. März2017 zur Abweisung des Zustimmungsersetzungsersetzungsantrags durch die 5. Kammer des Dortmunder Arbeitsgerichts.

Betriebsräte–Mobbing als anwaltliche Dienstleistung

Die Begründungen,  mit denen bestimmte Anwaltskanzleien gegen Zahlung horrender Vergütungen meinen  engagierte Betriebsräte aus den Betrieben katapultieren zu können, ähneln sich wie ein Ei dem anderen. Mit geltendem Recht haben diese Methoden wenig gemein. Es wird vielmehr mit allen erdenklichen Mitteln und an den Haaren herbei gezogenen Kündigungsgründen versucht, psychischen Druck aufzubauen um die Betroffenen zur Aufgabe ihre Amtes zu bringen und deren Angehörige und Belegschaften einzuschüchtern.

Deutsche Bahn AG sollte Tochter zur Vernunft rufen

Um weiteren Schaden von der Deutsche Bahn AG und deren Tochter zu vermeiden, könnte es Sinn machen, wenn man jetzt davon absieht, gegen die drei abweisenden Beschlüsse nun auch noch das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen.  Denn bei halbwegs nüchterner Betrachtung der sich darstellenden Sach- und Rechtslage können diese nicht von Erfolg gekrönt sein.