Die deutsche GENERALI liegt mit Hunderten ihrer ehemaligen Mitarbeiter*innen im Streit. Mehrere hundert Klagen sind bundesweit bei den Arbeitsgerichten anhängig, weil der Versicherungskonzern die Betriebsrenten nur unzureichend erhöht hat. Im September 2018 hat das Bundesarbeitsgericht die ersten Klagen zu Gunsten der Betriebsrentner*innen entschieden.
Tausende betroffen, Wenige klagen
Die GENERALI hat für die Jahre 2015 und 2016 entschieden, die Betriebsrenten nur um jeweils einen halben Prozentpunkt anzuheben. Und dies, obwohl in den Bestimmungen des Versorgungswerkes die Anpassung der Betriebsrente klar geregelt ist.
Hiernach ist die Erhöhung der Betriebsrenten entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen, die 2015 2,1 und 2016 4,25 Prozent betrug.
Von dieser einseitig durchgeführten Kürzung der Betriebsrenten sind mehrere Tausend ehemalige Beschäftigte betroffen, deren Ansprüche aus ihrer Beschäftigungszeit bei der VOLKSFÜRSORGE herrühren. Diese war 2009 mit den GENERALI Versicherungen verschmolzen worden. Die Kläger*innen fordern eine Erhöhung um den Steigerungssatz in der Rentenversicherung, was in den meisten Fällen, allein für die Jahre 2015 und 2016, Nachzahlungen in vierstelliger Höhe ergibt.
Wer nicht klagt geht leer aus!
In mehreren Fällen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 25. September 2018 zu Gunsten der Betriebsrentner*innen entschieden, die nun zu Beginn des kommenden Jahres mit nicht unerheblichen Nachzahlungen rechnen können.
So erfreulich die ersten Entscheidungen des BAG zu Gunsten einiger GENERALI - Betriebsrentner*innen sind: Diejenigen, die bisher nicht geklagt haben, können aus diesen Entscheidungen keine Rechte ableiten.
Da die Ansprüche aus dem Jahr 2015 am 31. Dezember 2018 der Verjährung unterfallen, raten wir allen betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern, umgehend Rechtsschutz bei ihrer Gewerkschaft zu beantragen.
Nach Rechtsschutzgewährung können noch vor Jahresschluss die Ansprüche auf Erhöhung der Betriebsrente für 2015 fristwahrend eingeklagt werden. Wird nicht geklagt, gehen die Ansprüche aus 2015 unter!
Hier finden Sie das vollständige Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.2018, Az: - 3 AZR 333/17 (Führende Entscheidung zu weiteren Parallelsachen)
Für Interessierte:
Videobeitrag Sendung "MEHR/WERT" (Bayerischer Rundfunk) vom 29.11.2018: "GENERALI Betriebsrentner*innen werden zum Klagen aufgerufen"
Das sagen wir dazu:
Die Vorgehensweise hat Methode und rechnet sich für GENERALI!
Von den ca. 5.000 Anspruchsberechtigten haben bisher ca. 900 Betriebsrentner*innen Klage gegen GENERALI eingereicht.
Da nur die ehemaligen GENERALI-Mitarbeiter*innen mit einer Nachzahlung der ihnen für die Jahre 2015 und 2016 vorenthaltenen Betriebsrentenansprüche rechnen können, haben all die Rentner*innen, die sich nicht zu einer Klage entschlossen haben, keinen Anspruch auf entsprechende Nachzahlungen, wenn dieser wegen Verjährung untergegangen ist.
Im Hinblick darauf, dass Gewerkschaftsmitglieder die Möglichkeit haben, nach erfolgter Rechtsschutzgewährung durch ihre Gewerkschaft, ohne finanzielles Risiko, ihre offenen Betriebsrentenansprüche klageweise einfordern können, empfiehlt es sich darüber nachzudenken, ob man nicht doch seine Ansprüche einklagen sollte.
Das sagen wir dazu