Für Arbeitsplätze gibt es neue Schutzstandards. Copyright by Adobe Stock/fizkes
Für Arbeitsplätze gibt es neue Schutzstandards. Copyright by Adobe Stock/fizkes

 Die Corona-Pandemie wird unsere Arbeitswelt nachhaltig beeinflussen. Wenn jetzt schrittweise immer mehr Beschäftigte an ihre Arbeitsplätze zurückkehren, werden sie sich auf neue Regeln einstellen müssen, wie die Zusammenarbeit in den Betrieben organisiert wird.
Sicherheit und Gesundheitsschutz und das Hochfahren der Wirtschaft können nur im Gleichklang funktionieren, soll ein Stopp-and-Go-Effekt vermieden werden. Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2.

Niemals krank zur Arbeit!

Wenn es jetzt wieder zurück in den Betrieb geht, gilt für alle ein Grundsatz: wer Symptome hat wie Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemnot bleibt zu Hause, bis von Ärzten eine Infektion mit dem Coronavirus ausgeschlossen worden ist. Hier sind in erster Linie die Beschäftigten selbst gefragt. Sie sollen ihre gesundheitliche Situation unbedingt vor Arbeitsbeginn prüfen, um ihre Kolleg*innen nicht in Gefahr zu bringen.

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt im Übrigen der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten lassen und sich selbstverständlich mit dem Betriebsrat abstimmen.

Möglichst wenig Kontakt und überall ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.

Die Arbeitsplätze und die Arbeitsabläufe muss der Arbeitgeber so gestalten, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern universell auch bei der Arbeit eingehalten werden kann - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen! In den Betriebsräumen sollen entsprechende Absperrungen, Markierungen, Plexiglasblenden oder Zugangsregelungen geschaffen werden.

Kontakte der Beschäftigten untereinander müssen auf ein Minimum reduziert werden. Daher muss der Arbeitgeber Schichtpläne so gestalten, dass die Beschäftigten möglichst wenig Kontakt zueinander haben. Wenn ein direkter Kontakt der Beschäftigten untereinander, zu Kund*innen oder Dienstleistern nicht vermieden werden kann, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmasken zur Verfügung stellen.

Gelegenheiten zum Händewaschen oder Desinfektionsmittelspender müssen stets erreichbar sein

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass alle. die sich in den Betrieben aufhalten, regelmäßig gründlich ihre Hände waschen können. Insoweit muss er seinen Beschäftigten nicht nur angemessen Zeit einräumen. Er muss auch in der Nähe der Arbeitsplätze in ausreichender Menge Waschgelegenheiten, hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender oder Desinfektionsmittelspender zur Verfügung stellen.

Regelmäßige sollen Türklinken und Handläufen gereinigt und desinfiziert werden. In Pausenräumen und Kantinen muss ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass möglichst keine Warteschlangen bei der Essensaus- und Geschirrrückgabe sowie an der Kasse entstehen. Die Öffnungszeiten sollen ggf. ausgeweitet werden, damit Sicherheitsmaßnahmen in den Kantinen und an den Essensausgaben überhaupt gewährleistet werden können. Vorsichthalber sollte eine Kantine lieber geschlossen bleiben, wenn Sicherheitsabstände nicht gewährleistet werden können.

Es geht hier nicht lediglich um unverbindliche Empfehlungen. Der Bundesarbeitsminister hat deutlich gemacht, dass es wichtig sei, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards hätten. „Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Hubertus Heil.

Hier geht es zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard