Die Höhe des Streitwertes eines Verfahrens bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten. Copyright by Adobe Stock/Gerhard Seybert
Die Höhe des Streitwertes eines Verfahrens bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten. Copyright by Adobe Stock/Gerhard Seybert

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entscheidet ebenso wie alle anderen Gerichte über die Höhe der Streitwerte eines gerichtlichen Verfahrens. Grundlage dieser Entscheidung ist ein einheitlicher Streitwertkatalog.

Zumindest in Baden-Württemberg entschied man bei Zeugnisberichtigung anders als in anderen Bundesländern. Nach dem geltenden Streitwertkatalog wird die Erteilung oder Berichtigung eines qualifizierten Zwischen- oder Beendigungszeugnisses jeweils mit einer durchschnittlichen Monatsvergütung bewertet.

Das Gericht setzte jeweils ein Monatsgehalt für das Zwischen-und das Beendigungszeugnis an

Machten Kläger sowohl Zwischen- als auch Beendigungszeugnis geltend, setzte das Gericht jeweils eine Bruttomonatsvergütung, also insgesamt zwei Monatsgehälter, als Streitwert des Verfahrens an.

Das LAG Baden-Württemberg hat nun diese Rechtsprechungspraxis aufgegeben. Es misst dem Gesichtspunkt, eine bundesweit einheitliche Streitwertpraxis zu ermöglichen, nun ein überwiegendes Gewicht bei. Begründet wird das damit, dass die Anträge auf Berichtigung eines Zwischen- und eines Beendigungszeugnisses wirtschaftlich identisch seien. Sie beträfen denselben Gegenstand. Deshalb könne keine Zusammenrechnung der Werte erfolgen. Das Gericht müsse vom einfachen Wert der gleich hohen Einzelbeträge ausgehen.

Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung ist das Interesse des Klägers im Klagebegehren

Maßgeblich sei nämlich für die Streitwertberechnung allein das Interesse des Klägers, das in dessen Klagebegehren zum Ausdruck komme. Richte sich das Interesse wirtschaftlich betrachtet auf „denselben Gegenstand“ so scheide eine Zusammenrechnung aus.

Bei einer solchen wirtschaftlichen Betrachtung seien ein Zwischen- und ein Beendigungszeugnis identisch. Sie verfolgten denselben Zweck. Auch die inhaltlichen Anforderungen seien identisch. Der einzige Unterschied bestehe darin, dass das Zwischenzeugnis hinsichtlich des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses noch offen sein müsse. Demgegenüber erstrecke sich das Beendigungszeugnis auf die gesamte Dauer eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses.

Hieraus ergeben sich durchaus große finanzielle Konsequenzen

Diese Entscheidung erscheint auf den ersten Blick nicht unbedingt weltbewegend. Allerdings kann sich hieraus schon eine sehr große finanzielle Konsequenz ergeben. Je höher der Bruttomonatsverdienst eines Klägers ist, desto höher ist das Risiko zumindest im Berufungs- oder Revisionsverfahren, sehr hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zahlen zu müssen; denn diese sind von der Höhe des Streitwerts abhängig. Mehrere 100 € alleine wegen eines Zeugniserteilung zahlen zu müssen oder aber nicht, kann schon erheblich sein.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 5. Kammer