Die Videoüberwachung einer Produktionshalle soll angeblich der Kontrolle der Kontrollleuchten an den Maschinen dienen.
Die Videoüberwachung einer Produktionshalle soll angeblich der Kontrolle der Kontrollleuchten an den Maschinen dienen.

Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um einen Zulieferbetrieb der Automobilindustrie. Im Frühjahr des letzten Jahres brachte diese in der Produktionshalle Spritzguß eine Kamera an, gerichtet auf die Maschinenseite der Halle.

IG Metall-Mitglied wehrt sich

Ein dort tätiger Verfahrensmechaniker war damit nicht einverstanden und wandte sich an seine Gewerkschaft IG Metall. Diese forderte die Arbeitgeberin auf, die Kamera wieder abzubauen. Das wurde abgelehnt und das Bielefelder Büro der DGB Rechtsschutz GmbH erhob Klage beim Arbeitsgericht.

Der Kläger machte eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend. Deshalb sollte die Kamera beseitigt werden und eine Entschädigung für die bereits erfolgte Videoüberwachung erfolgen.

Kontrolle der Kontrollleuchten oder der Mitarbeiter?

Im Verfahren kam es dann zu dem wundersamen Vortrag der Arbeitgeberseite. Nicht die Mitarbeiter würden überwacht, sondern die Maschinen. Konkret die Kontrollleuchten der Maschinen. Eine Kontrolle der einzelnen Mitarbeiter mittels Kamera sei nicht möglich.

Es stellten sich hier zwei wesentliche Fragen: Was genau erfasst die Kamera und warum braucht man eine Kontrolle der Kontrollleuchten?

Kamera erfasst auch Beschäftigte

So sehr das die Beklagte nicht eingestehen wollte, so offensichtlich war es, dass der Bildausschnitt nicht nur die Leuchten der Maschinen, sondern auch Mitarbeiter zeigte, zumindest in bestimmten Arbeitsbereichen.

Ein erster Vergleichsversuch des Gerichts war zur Installation einer fest eingestellten, nur mechanisch verstellbaren Kamera gegangen, deren Bildausschnitt eine Aufnahme der Mitarbeiter vermeidet. Das eben tat der gewählte Bildausschnitt nicht.

Kamera per Mausklick verstellbar

Zudem konnte die Behauptung der Arbeitgeberin, die (moderne Highspeed-)Kamera sei nicht per Mausklick verstellbar, leicht anhand der technischen Daten des Modelltyps widerlegt werden.
Auch wenn ein fester Bildausschnitt wie zugesichert gewählt wurde, so bestand technisch die Möglichkeit jederzeit einen anderen Bildausschnitt zu wählen. Und das von außen nicht erkennbar vom Computer des Abteilungsleiters und des Geschäftsführers.

Das abstruse war aber die Frage nach dem Sinn und Zweck der Kamera. Um Stillstände der Maschinen zu vermeiden, müsste sofort eingegriffen werden können, so der Vortrag. Deshalb sei es dringend erforderlich, die Warnlampen an den Spritzmaschinen durch die Kamera zu erfassen.

Andere Kontrollmöglichkeiten der Maschinen möglich

Ein sofortiges Eingreifen würde erfordern, dass ein Mitarbeiter ständig auf den Monitor schaut. Dieser Mitarbeiter könnte dann ja auch direkt auf die Maschinen gucken. Schließlich wurde sogar offensichtlich, dass dieser Zweck gar nicht erfüllt werden kann, da im Dreischichtsystem gearbeitet wird und der kontrollierende Abteilungsleiter nur eine Schicht im Betrieb ist.

Das Gericht hatte deshalb ein Problem mit der Frage der Erforderlichkeit der Videoüberwachung. Das auch aus einem weiteren Grund, der sich aufdrängte. Es gibt ohne Zweifel andere Möglichkeiten zu kontrollieren, wann eine Maschine still steht um sofort eingreifen zu können. Zu denken ist hier an ein akustisches Signal oder die Weiterleitung der Störungsmeldung auf ein Handy oder einen guten alten „Pieper“.

Vergleich: Kamera läuft nicht, wenn der Kläger arbeitet

Der Kläger konnte per Vergleich für sich erreichen, dass die Kamera während seiner Arbeitszeit nicht betrieben wird. Einen Anspruch auf Entfernung der Kamera sah das Gericht nicht. Die Entschädigung fiel unter den Tisch, geschuldet der Hoffnung auf den unbeschadeten Fortgang des Arbeitsverhältnisses.

Der Geschäftsführer räumte letztlich ein, dass die Videoüberwachung ein “Ansporn“ an die Mitarbeiter sein soll, besser aufzupassen. Die Frage, ob hier Maschine oder Mensch überwacht wird, kann sich ein Jeder selbst beantworten.

Hier gibt es Infos zum Thema Videoüberwachung:

Rechtsprechungsübersicht zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
10 Fragen und Antworten zum Thema Videoüberwachung
Verbotene Videoüberwachung - wie kann ich mich wehren?

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