Tätowierung kann Zweifel an Verfassungtreue begründen. Copyright by imogi/Fotolia
Tätowierung kann Zweifel an Verfassungtreue begründen. Copyright by imogi/Fotolia

Der Antragsteller bewarb sich auf eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei. Auf dem Arm trägt er sichtbare Tätowierungen, die das Wort "omerta", Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden. "Omerta" bezeichnet eine Schweigepflicht der Mitglieder der Mafia und ähnlicher krimineller Organisationen gegenüber Außenstehenden.
 

Rechtsstreit für erledigt erklärt  - Antragsteller trägt die Kosten

Mit seinem Antrag verlangte der Bewerber vom Land Berlin, eine der ausgeschriebenen Stellen nicht zu besetzen. Nachdem das Land Berlin alle Stellen anderweitig besetzte, erklärten die Parteien das vom Antragsteller initiierte Beschwerdeverfahren für erledigt.
 
Dem erfolglosen Bewerber erlegte das Landesarbeitsgericht (LAG) die Kosten des Verfahrens auf. Er wäre, so das LAG, ohne die eingetretene Erledigung mit seinem Antrag unterlegen gewesen.
 
Nach Auffassung des LAG durfte das Land Berlin an der Verfassungstreue des Antragstellers aufgrund seiner Tätowierungen zweifeln. Begründet wurden die Zweifel damit, dass das Wort "omerta" und die abgebildeten Revolverpatronen und Totenköpfe den Gedanken hervorrufen, dass der Antragsteller als Mitarbeiter des Objektschutzes nicht entsprechend dem in der Verfassung enthaltenen Rechtsstaatsprinzip nach Recht und Gesetz handeln werde.
 
Ob der Bewerber tatsächlich verfassungstreu sei, sei für die Entscheidung ohne Belang. Entscheidend komme es auf die Sicht des Betrachters an.
 
 
Hier geht es zur Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg vom 16.5.2019