Die Zustände in vielen deutschen Schlachthöfen sind der breiten Öffentlichkeit erst durch die Corona-Pandemie so richtig deutlich geworden, als es aufgrund der mangelnden Hygiene zu Massenausbrüchen. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit darauf reagiert und den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie verboten.

Arbeitgeber sehen sich zu Unrecht eingeschränkt

Die Arbeitgeberseite wollte diese Einschränkung eines lukrativen Geschäftsmodells, das im Wesentlichen auf Lohndumping beruht, nicht auf sich sitzen lassen und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht wegen angeblichen Verstoßes gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit.

Hier erlitten sie jedoch eine herbe Niederlage: Wie jetzt bekannt wurde, hat das Gericht die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Es fehle an einer hinreichend substantiierten Begründung.

Um zu bewerten, ob die von Arbeitgeberseite gerügte Vorschrift überhaupt in den konkreten Unternehmen anzuwenden ist, benötige man konkreten Angaben zu durchgeführten Tätigkeiten, Arbeitszeitanteilen und Betriebsstruktur sowie zu Geschäftszwecken der jeweiligen Betriebe. Dazu hätten die Beschwerdeführer aber nichts mitgeteilt.

Pauschale Behauptungen reichen nicht aus

Der beschwerdeführende Wursthersteller habe nicht näher aufgezeigt, wie der Betrieb konkret ausgestaltet ist, sondern lediglich den Gesetzestext wiederholt, obwohl es ihm unproblematisch möglich gewesen wäre, hierzu umfassende Ausführungen zu machen.

Dies gelte in gleicher Weise für die ebenfalls beschwerdeführenden Zeitarbeitsunternehmen, die Beschäftige in die Fleischindustrie entsenden. Auch sie beschränken ihren Vortrag auf Schätzwerte zu Personalanteilen eigener Arbeitskräfte der Kunden in Bereichen, in denen auch Leiharbeitskräfte eingesetzt würden. 

Zur Klärung der Anwendbarkeit der angegriffenen Normen genügt die Angabe, es werde „mindestens 50,1 %, faktisch aber 100 %“ Fleisch verarbeitet, jedoch nicht.

DGB und NGG begrüßen Entscheidung

„Wir begrüßen den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Fremdpersonal – von Werkverträgen und Leiharbeit – in der Fleischindustrie sind gescheitert. Sie sind noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen worden“, hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute erklärt.

Anja Piel vom DGB Bundesvorstand: „Gemeinsam mit der NGG freuen wir uns heute über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den erfolglosen Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie: Die Missstände in der Fleischindustrie brauchten dringend einen Reset, das Werkvertragsverbot und die Einschränkung von Leiharbeit waren hier richtig und nötig – ein guter Tag für die Beschäftigten!“

Das Verbot in der Fleischwirtschaft, Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in der Leiharbeit einzusetzen ist damit entsprechend bestätigt.