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Arbeitsvertrag

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Alles, was Sie wissen müssen

Im Arbeitsvertrag Regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten. Da der Arbeitgeber aber in der Regel in der stärkeren Position ist, ist es das Ziel des Arbeitsrechts, das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in zu verringern. Für den Arbeitsvertrag bedeutet das, dass der Arbeitgeber Arbeitsverträge nicht so formulieren kann, wie er will und Arbeitnehmer*innen einseitig benachteiligen kann. Er muss stets auch die Interessen der Arbeitnehmer*innen berücksichtigen.

Davon, dass Arbeitgeber dennoch versuchen, alles für sich rauszuholen und häufig zu weit gehen, zeugt der Alltag vor den Arbeitsgerichten. Welche Probleme sich aus diesem Spannungsverhältnis ergeben und alles weitere zum weitläufigen Thema Arbeitsvertrag findet sich hier.

Tipps |

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Korrektur eines Zeugnisses

Anspruch auf Korrektur des Arbeitszeugnisses besteht, wenn:

 

  • es an einer wohlwollenden und an objektiven Maßstäben ausgerichteten Beurteilung fehlt
  • das äußere Erscheinungsbild unpassend ist (E-Mail, Rechtschreibfehler, Durchstreichungen)
  • die Schwerpunktbildung falsch ist (Erwähnung unwichtiger Tätigkeiten wie „hat Betriebsfeiern organisiert“
  • Auslassungen vorhanden sind (beim Qualifizierten Zeugnis: Fehlen von Merkmalen, die man bei der Berufsgruppe des Beurteilten erwarten würde)

 

Grundsätzlich wird in Zeugnissen eine befriedigende Leistung bescheinigt. Bei Klagen gilt: Arbeitnehmer sind dann beweispflichtig, wenn sie eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung korrigiert haben möchten. Sie müssen beweisen, bessere Leistungen erbracht zu haben. Bei einer ausreichenden Bewertung (Note 4) ist dagegen der Arbeitgeber beweispflichtig.