dgb-logo
Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Alles, was Sie wissen müssen

Im Arbeitsvertrag Regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten. Da der Arbeitgeber aber in der Regel in der stärkeren Position ist, ist es das Ziel des Arbeitsrechts, das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in zu verringern. Für den Arbeitsvertrag bedeutet das, dass der Arbeitgeber Arbeitsverträge nicht so formulieren kann, wie er will und Arbeitnehmer*innen einseitig benachteiligen kann. Er muss stets auch die Interessen der Arbeitnehmer*innen berücksichtigen.

Davon, dass Arbeitgeber dennoch versuchen, alles für sich rauszuholen und häufig zu weit gehen, zeugt der Alltag vor den Arbeitsgerichten. Welche Probleme sich aus diesem Spannungsverhältnis ergeben und alles weitere zum weitläufigen Thema Arbeitsvertrag findet sich hier.

Tipps |

Arbeitsvertrag

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn

Der Entleiherbetrieb ist nach § 9 Nr. 2 AÜG verpflichtet, Stammbeschäftigte und Leiharbeitnehmer gleich zu behandeln („Equal Pay – Equal Treatment“-Prinzip). Das bedeutet, dass ab dem ersten Arbeitstag für die Zeit der Überlassung die Arbeitsbedingungen eines Leiharbeitnehmers denen eines vergleichbar eingesetzten Mitarbeiters des Entleiherunternehmens entsprechen sollen.

Dies beinhaltet auch Bezahlung, Sondervergütungen, Jahreszahlungen sowie Zuschläge für Schicht- und Mehrarbeit. Ein Tarifvertrag kann aber abweichende Regelungen zulassen. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Die Gewerkschaften haben in der Vergangenheit erfolgreich gegen sogenannte „christliche Gewerkschaften“ gekämpft, die Billigtarifverträge angeboten haben. Es muss aber nach wie vor solchen Dumpingverträgen gewarnt werden.